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Durch die Klarstellung zur Verschlüsselung von Komplikationen in der DKR D0015l ist die Manifestation einer Komplikation nach medizinischen Maßnahmen vorrangig zu verschlüsseln. Der Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-t80-t88.htm#T83 T83.5] kann zusätzlich verschlüsselt werden, um durch Hinweis auf die Ätiologie das Krankheitsbild vollständig abzubilden, sofern die Infektion mit dem Katheter im Zusammenhang steht.
  
 
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Aktuelle Version vom 28. Januar 2013, 18:19 Uhr

1. Anfrage vom: 28.12.2012

Stand: 28.01.2013


2. Problembeschreibung:

Die KDE-212 der SEG4 beschreibt die Problematik der Infektion bei liegendem DK und gibt als Kodierempfehlung die N39.0 heraus. FoKa ist im Dissens und behauptet, T83.5 wäre in jedem Fall spezifischer wegen der Einträge im Thesaurus.


3. Frage:

Gilt die Stellungnahme FoKA auch, wenn der DK überhaupt nicht gewechselt wird? Es liegt eine Harnwegsinfektion vor bei liegendem DK. Es erfolgt eine antibiotische Therapie. Der DK wird nicht gewechselt. Wie lautet die Diagnose, bzw. HD?


4. ggf. Lösungsansatz:

Kodierung der Manifestation (N39.0) und nicht der Ätiologie (sofern T83.5 überhaupt die Ätiologie ist, wenn der Keimträger nicht gewechselt wird)


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Antwort

Durch die Klarstellung zur Verschlüsselung von Komplikationen in der DKR D0015l ist die Manifestation einer Komplikation nach medizinischen Maßnahmen vorrangig zu verschlüsseln. Der Kode T83.5 kann zusätzlich verschlüsselt werden, um durch Hinweis auf die Ätiologie das Krankheitsbild vollständig abzubilden, sofern die Infektion mit dem Katheter im Zusammenhang steht.


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