Anfrage 0053: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
Zeile 12: Zeile 12:
 
'''3. Frage:'''  
 
'''3. Frage:'''  
  
Kann, wenn die OPS 8-98b abgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden.
+
Kann, wenn die OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2012/block-8-97...8-98.htm#code8-98b 8-98babgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden.
  
  

Version vom 24. Januar 2013, 15:50 Uhr

1. Anfrage vom: 22.01.2013

Stand:


2. Problembeschreibung:

Erfordernisse bezüglich Qualifikation der „Physiotherapie“ zur kodierbarkeit der 8-98b.


3. Frage:

Kann, wenn die OPS 8-98b abgerechnet wird zur Erbringung der „Massnahmen der Physiotherapie“ eine stattlich geprüfte Gymnastiklehrerein mit Zusatzausbildung Bewegungstherapie eingesetzt werden.


4. ggf. Lösungsansatz:

Ich habe diesbezüglich beim DIMDI angefragt. Dort hiess es dass es hier bezüglich der Qualifikation des Erbringer der Physiotherapie keine genaueren Angaben gäbe.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

8-98b Andere neurologische Komplexbehandlung des akuten Schlaganfalls

Antwort

Zurück zu Anfrage 0052

Weiter zu Anfrage 0054