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[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-c76-c80.htm#C78 C78.7] Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane ist Hauptdiagnose
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[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2013/block-c76-c80.htm#C78 C78.7] (Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane) ist Hauptdiagnose.
  
  
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In der DKR 0201l Auswahl und Reihenfolge der Kodes wird dazu ausgeführt: "Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."
  
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Bei nachgewiesenem erhöhten Ressourcenverbrauch durch die Behandlung der Lebermetastasen sind diese als Hauptdiagnose kodieren.
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Das Beispiel 3 der DKR ist insofern nicht anwendbar, da in diesem nur eine Diagnose aufgeführt wurde und deshalb nicht zwischen zwei möglichen Hauptdiagnosen zu entscheiden war.
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Aktuelle Version vom 22. August 2013, 14:42 Uhr

1. Anfrage vom: 28.11.2012

Stand: 15.04.2013


2. Problembeschreibung:

Die Aufnahme eines Patienten erfolgt zum Staging des voroperierten Ösophagus-CA, sowie bei größenprogredienten vorbekannten Leber-MET zur Punktion derselben, infolge der Punktion entwickelt sich eine massive Blutung, die eine chirurgische Intervention nach sich zieht. Von unserer Seite wurden die Leber-MET als Hauptdiagnose angegeben (siehe DKR 0201 Bsp.7), der MDK fordert das Ösophagus-CA als Hauptdiagnose und beharrt auf dieser Ansicht aufgrund der gleichen DKR, Bsp. 3, da der Patient zum Staging aufgenommen wurde.


3. Frage:

Welche Diagnose ist als Hauptdiagnose zu wählen?


4. ggf. Lösungsansatz:

C78.7 (Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane) ist Hauptdiagnose.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

In der DKR 0201l Auswahl und Reihenfolge der Kodes wird dazu ausgeführt: "Erfolgt die Aufnahme des Patienten sowohl zur Behandlung des Primärtumors als auch der Metastasen, ist gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) (zwei Diagnosen erfüllen gleichzeitig das Kriterium der Hauptdiagnose) diejenige Diagnose als Hauptdiagnose auszuwählen, die die meisten Ressourcen verbraucht hat."

Bei nachgewiesenem erhöhten Ressourcenverbrauch durch die Behandlung der Lebermetastasen sind diese als Hauptdiagnose kodieren.

Das Beispiel 3 der DKR ist insofern nicht anwendbar, da in diesem nur eine Diagnose aufgeführt wurde und deshalb nicht zwischen zwei möglichen Hauptdiagnosen zu entscheiden war.


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