Anfrage 0060

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1. Anfrage vom: 21.03.2013

Stand:


2. Problembeschreibung:

Entspricht die nachfolgende Operation einer Verschiebeplastik im Sinne des OPS-Kodes 5-903.1g? Auszug aus dem OP-Bericht: Umschneiden des medial liegenden Defektes in Höhe des PIP-Gelenks in Form des Para¬graphen-Zeichens unter Ausschneiden des Ulcus. Das Gelenk ist offen und infiziert. Entnahme von Synovitis und synovialem Gewebe zum Wundabstrich. Die beiden Knochenenden werden mit der oszillierenden Säge entfernt. Köpfchen und Basis der Grund- und Mittelphalanx: Der Knochen dahinter erscheint vital. Aufbohren der Mittel- und Grundphalanx mit dem 3.2-Bohrer. Eine Gentamycin-Kette wird auf zwei Kugeln gekürzt. Diese werden in den Defekt eingelegt, dann wird die Haut mobilisiert und in Verschiebeplastik über dem Defekt vernäht. Lockere Rückstichnähte. Adaptieren der Wunde.


3. Frage:

Kann für diese Leistung der OPS-Kode 5-903.1g verwendet werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

5-903.1g/ DKR 6/ 206


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

M.E. lässt sich das dem OP-Bericht nicht eindeutig entnehmen. Außer dem Ausdruck "Verschiebeplastik" ist das Vorgehen nicht detailliert genug beschrieben. Es könnte sich auch nur um eine Dehnungsplastik (5-903.0*) handeln mit Mobilisierung der Haut und Adaptation. Falls es nur um das Mobilisieren der Wundränder geht, ist gar kein zusätzlicher OPS vorgesehen. --SchaeferR 12:00, 25. Mär. 2013 (CET)




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