Anfrage 0075

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1. Anfrage vom: 02.07.2013

Stand: 23.08.2013


2. Problembeschreibung:

Zugrundeliegend folgende Fallkonstellation: Bei einem Patienten liegt ein ambulant diagnostizierter erhöhter PSA-Messwert vor. Stationäre Einweisung zum Ausschluss eines Prostata-Ca mittels Prostatabiopsie. Histologisch kein Nachweis von Malignomzellen. Klinisch benigne Prostatahyperplasie (BPH), histologisch bestätigt.


3. Frage:

Welche Hauptdiagnose ist zu verschlüsseln bei
a) BPH ohne Krankheitswert
b) BPH mit Krankheitswert
c) PSA-Erhöhung nach medizinischen Untersuchungen
d) Prostatitis
e) ohne nachweisbare Ursachen


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

ICD-10-GM 2013: R77.80 (Veränderung des prostataspezifischen Antigens [PSA]) in Verbindung mit OPS, z.B.:1-463.1 Perkutane (Nadel-)Biopsie an Harnorganen und männlichen Geschlechtsorganen: Prostata
DKR D002l
DKR D008b


Antwort

Im Beispiel ist N40.0 die Hauptdiagnose.

Grundsätzlich gilt für die einzelnen Varianten:

a) BPH ohne Krankheitswert bzw. b) BPH mit Krankheitswert -> Unterscheidung ist kodiertechnisch nicht relevant (Anlass der stationären Aufnahme ist gefragt) Kodierung unter N40

c) PSA-Erhöhung nach medizinischen Untersuchungen -> liegt hier nicht vor, wäre zu kodieren unter R77.80 (so spezifisch wie möglich eben)

d) Prostatitis -> liegt hier nicht vor, sonst Kodierung unter N41.-

e) ohne nachweisbare Ursachen -> vermutlich ist "PSA Erhöhung ohne nachweisbare Ursache gemeint" wäre dann unter R77.80 zu kodieren


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