Anfrage 0077

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1. Anfrage vom: 27.08.2013

Stand: 27.01.2014


2. Problembeschreibung:

Bei einer Patientin wurde bei V. a. Mammakarzinom in Narkose-standby eine Schnellschnittuntersuchung gemacht und bei gesicherter Diagnose in gleicher Sitzung die radikale Mastektomie durchgeführt. Wir haben das mit einem Kode für die partielle (brusterhaltende) Exzision der Mamma und Destruktion von Mammagewebe (5-870.a0) und dem Kode für die radikale Mastektomie mit Resektion der M. pectoralis-Faszie (5-872.1) kodiert. Der MDK ist der Meinung, durch die schlussendliche Mastektomie wäre die erfolgte Exzision nicht kodierbar..


3. Frage:

Wie soll dieser Fall korrekt kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

Wir sind der Meinung, der Aufwand, der durch den Schnellschnitt entstanden ist (Anästhesie, Operateur, OP-Schwester in standby) muss hier auch abgebildet werden.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Antwort

Die lokale Enfernung und Schnellschnitt-Untersuchung ist kein regelhafter Bestandteil der radikalen Mastektomie (S3-Leitlinie Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms der Frau: "Die intraoperative Dignitätsfestlegung durch Schnellschnitt soll nur ausnahmsweise erfolgen."). Somit ist eine gesonderte Kodierung der Entfernung von Gewebe für die Schnellschnitt-Untersuchung zur vollständigen Abbildung der Operation erforderlich.

Der OPS-Kode für die Entnahme der Gewebeprobe ist anhand des Op-Berichts in Abhängigkeit von der OP-Methode und der Größe des Resektates festzulegen.


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