Anfrage 0103

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Anfrage vom: 11.07.2014

Stand:


2. Problembeschreibung:

Es geht um die Bestimmung der Hauptdiagnose bei geplanten Aufnahmen zur Implantation eines wiederaufladbaren Rückenmarkstimulators zur Schmerztherapie bei chronisch lumbalen/ lumboischlagieformen Schmerzsyndrom. Ursache ist in der Regel ein Post-Diskektomie Sydrom bzw. ein Post-Laminektomie-Syndrom´(M96.1). Ärztlicherseits wird auf der Hauptdiagnose „R52.1 Chronischer, unbeeinflussbarer Schmerz bestanden, da die Patienten eben zur Behandlung desselben aufgenommen werden. Der chronisch unbeeinflussbare Schmerz wird als eigenständiges Krankheitsbild gesehen. , Aus der DKR1806 und den Exklusiva unter R52.1 ergibt sich als HD die M54.4, die M54.5 oder M54.1 6/7 – je nach Lokalität der Schmerzen.


3. Frage:

Welches ist die zutreffende HD R52.1 oder M54.4 bzw. M54.1- oder M79.2.- oder M96.1?


4. ggf. Lösungsansatz:

Patient wird nicht nur zur Schmerzbehandlung aufgenommen, sondern zur Behandlung des Schmerzsyndroms – erster Abschnitt der DKR 1806 träfe dann nicht zu und daher käme der letzte Abschnitt der DKR in Frage.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Das „chronische Lumbalsyndrom“ wird nach Diagnosenthesaurus mit der M54.16 verschlüsselt. Die DKR 1806 verweist auf die Lokalitäten des Schmerzes analog zu den Exklusiva des R52.- und gibt explizit an, dass die Kodes R52.2 und R52.1 nur in Fällen mit nicht lokalisierbaren Schmerzen als HD zugelassen sind. Ein Exklusivum unter der M54.1- verweist auf die Neuralgie o.n.A. (M79.2-) diese aber wieder zurück auf die Ischalgien (M54.3/4) – diese Schmerzen werden in der Regel als ischalgieform beschrieben.


Antwort

--


Zurück zu zu Anfrage 0102

Weiter zu Anfrage 0104

Zurück zur Anfragen Übersicht