Anfrage 0116

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1. Anfrage vom: 29.01.2015

Stand: 09.02.2015


2. Problembeschreibung:

Pat. vor 4 Monaten gestürzt und hatte sich hierbei laut eigener Angaben ein großes Hämatom im Bereich der rechten Glutealregion zugezogen. Im Verlauf der letzten Woche kam es zu einer zunehmenden Schmerzsymptomatik und Rötung, Fieber habe nicht bestanden. Sie stellte sich erstmalig am Vortag bei uns vor, hier bestand eine ausgeprägte entzündliche Induration im Bereich der rechten Gesäßhälfte, sonographisch zeigte sich eine liquide Formation ca. 3-4 cm unterhalb der Haut, so dass hier unter der Verdachtsdiagnose eines Glutealabszesses die Indikation zur operativen Therapie gestellt wurde.
OP: Glutealabszess rechtsseitig, mutmaßlich nach Hämatom
In ca. 3 cm Tiefe gelangt man hier auf eine Abszessformation. Es entleert sich rahmiger Eiter, hier wird ein Abstrich entnommen. Erweiterung der Incision auf insgesamt 4 cm. Austasten der Abszesshöhle mit dem Finger, diese misst ca. 5x4 cm. Die Muskulatur ist hier oberflächlich betroffen, ein tieferes Hineinreichen der Abszedierung in die Muskulatur ist nicht zu erkennen. Spülung der Abszesshöhle mit 1 l Lavanidlösung


3. Frage:

Kann ich hier als ND die T79.3 kodieren?
Wie ist der Zeitraum einer Frühkomplikation / Definition einer Frühkomplikation?
MDK streich diesen ICD immer mit der Begründung > Keine Frühkomplikation nach …. Zeitraum. Einen genaue Angabe über den gewünschten Zeitraum habe ich aber vom MDK auch nicht erhalten.


4. ggf. Lösungsansatz:

Hätte bei dem Trauma eine offen Wunde vorgelegen würde ich hier die T89.02 kodieren aber keine offene Wunde nur Glutealhämatom. Im ICD Alphabetisch > Infektionen posttraumatisch > T79.3


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

T79.3 Posttraumatische Wundinfektion, anderenorts nicht klassifiziert
Kodierhinweis:
Soll der Infektionserreger angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer (B95-B98) zu benutzen.

Antwort

Die Kodierung mit dem ICD-Kode T79.3 ist in dem Fallbeispiel nicht zulässig. Bei einem Hämatom nach Prellung handelt es sich nicht um eine Wunde im Sinne einer Kontinuitätstrennung der inneren oder äußeren Körperoberfläche, somit ist auch kein Kode für die Frühkomplikation einer Wunde anzugeben.

Auch die DKR 1905l verweist bezüglich einer Mehrfachkodierung bei posttraumatischen Komplikationen nur auf offene Wunden.



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