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Es geht um einen Patienten, der schon lange an einem metastasierten Rektumkarzinom leidet und bei dem eine palliative Bestrahlung des Os sacrum geplant ist. Die Durchführung der Strahlentherapie war unter ambulanten Bedingungen in unserem Hause geplant. Kurz vor Beginn der ersten Bestrahlung  stellte sich der Patient in unserer Ambulanz in stark reduziertem Az mit Fieber vor. Die Untersuchung des Patienten führte zur stationären Aufnahme am 13.01.2014. Diagnostik und Therapie erfolgten zielgerichtet, die positiven Blutkulturen bestätigten den Verdacht einer Urosepsis. Die ursprünglich ambulant geplante Bestrahlung wurde ab dem 21.01.2014 unter stationären Bedingungen eingeleitet, da der Az des Patienten noch stark reduziert war, und ab dem 28.01.2014 ambulant weitergeführt.
 
Es geht um einen Patienten, der schon lange an einem metastasierten Rektumkarzinom leidet und bei dem eine palliative Bestrahlung des Os sacrum geplant ist. Die Durchführung der Strahlentherapie war unter ambulanten Bedingungen in unserem Hause geplant. Kurz vor Beginn der ersten Bestrahlung  stellte sich der Patient in unserer Ambulanz in stark reduziertem Az mit Fieber vor. Die Untersuchung des Patienten führte zur stationären Aufnahme am 13.01.2014. Diagnostik und Therapie erfolgten zielgerichtet, die positiven Blutkulturen bestätigten den Verdacht einer Urosepsis. Die ursprünglich ambulant geplante Bestrahlung wurde ab dem 21.01.2014 unter stationären Bedingungen eingeleitet, da der Az des Patienten noch stark reduziert war, und ab dem 28.01.2014 ambulant weitergeführt.
 
   
 
   
Wir kodierten als HD die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-a30-a49.htm#A41 A41.58] und als ND die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c15-c26.htm#C20 C20], [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C79 C79.5], [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C78 C78.7] und [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-e10-e14.htm#E11 E11.91] (weitere ND nicht weiter relevant)
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Wir kodierten als HD die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-a30-a49.htm#A41 A41.58] und als ND die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c15-c26.htm#C20 C20], [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C79 C79.5], [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C78 C78.7] und [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-e10-e14.htm#E11 E11.91] (weitere ND nicht weiter relevant) hinzu noch folgende Prozeduren: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-8-52...8-54.htm#code8-522 8-522.91 (5*)], [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-8-52...8-54.htm#code8-547 8-547.0], [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-6-00...6-00.htm#code6-004 6-004.72]
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hinzu noch folgende Prozeduren: [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-8-52...8-54.htm#code8-522 8-522.91 (5*)], [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-8-52...8-54.htm#code8-547 8-547.0], [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-6-00...6-00.htm#code6-004 6-004.72]
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Hiermit ist der Kostenträger jedoch nicht einverstanden und fordert als HD die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c15-c26.htm#C20 C20] und führt als Begründung ([http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_0201f DKR 0201]) an, das bei Vorhandensein einer malignen Grunderkrankung das zur Aufnahme führende Symptom nur als Hauptdiagnose kodiert werden darf, insofern während des stationären Krankenhausaufenthaltes nur das Symptom behandelt wurde.
 
Hiermit ist der Kostenträger jedoch nicht einverstanden und fordert als HD die [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c15-c26.htm#C20 C20] und führt als Begründung ([http://foka.medizincontroller.de/index.php/DKR_0201f DKR 0201]) an, das bei Vorhandensein einer malignen Grunderkrankung das zur Aufnahme führende Symptom nur als Hauptdiagnose kodiert werden darf, insofern während des stationären Krankenhausaufenthaltes nur das Symptom behandelt wurde.
 
   
 
   

Version vom 26. Februar 2015, 12:30 Uhr

1. Anfrage vom: 06.02.2015

Stand:


2. Problembeschreibung:

Es geht um einen Patienten, der schon lange an einem metastasierten Rektumkarzinom leidet und bei dem eine palliative Bestrahlung des Os sacrum geplant ist. Die Durchführung der Strahlentherapie war unter ambulanten Bedingungen in unserem Hause geplant. Kurz vor Beginn der ersten Bestrahlung stellte sich der Patient in unserer Ambulanz in stark reduziertem Az mit Fieber vor. Die Untersuchung des Patienten führte zur stationären Aufnahme am 13.01.2014. Diagnostik und Therapie erfolgten zielgerichtet, die positiven Blutkulturen bestätigten den Verdacht einer Urosepsis. Die ursprünglich ambulant geplante Bestrahlung wurde ab dem 21.01.2014 unter stationären Bedingungen eingeleitet, da der Az des Patienten noch stark reduziert war, und ab dem 28.01.2014 ambulant weitergeführt.

Wir kodierten als HD die A41.58 und als ND die C20, C79.5, C78.7 und E11.91 (weitere ND nicht weiter relevant) hinzu noch folgende Prozeduren: 8-522.91 (5*), 8-547.0, 6-004.72 Hiermit ist der Kostenträger jedoch nicht einverstanden und fordert als HD die C20 und führt als Begründung (DKR 0201) an, das bei Vorhandensein einer malignen Grunderkrankung das zur Aufnahme führende Symptom nur als Hauptdiagnose kodiert werden darf, insofern während des stationären Krankenhausaufenthaltes nur das Symptom behandelt wurde.


3. Frage:

Was ist nun richtig?


4. ggf. Lösungsansatz:

Wir sind der Meinung, dass eindeutig die bestätigte Urosepsis Aufnahmeanlass war und wir uns hier auf die Hauptdiagnosedefinition gem. DKR D002f berufen können.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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