Anfrage 0130: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 15. September 2015, 07:25 Uhr

1. Anfrage vom: 27.07.2015

Stand:


2. Problembeschreibung:

Die stationäre Aufnahme erfolgt aufgrund einer akuten respiratorischen Insuffizienz bei kardialer Dekompensation mit ausgedehnten Pleuraergüssen, auf die Intensivstation. Unter nicht-invasiver Beatmung sowie im Verlauf Pleurapunktion rechtsseitig, besserte sich die respiratorische Situation. Der Patient wurde insgesamt über 7 Tage intermittierend mit reinem CPAP über Maske beatmet.

3. Frage:

Dürfen für reines Masken CPAP die Aufwandspunkte für die Intensivkomplexbehandlung (PaO2/FiO2 und Beatmung) gegeben werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

Da reines Masken CPAP (kein Weaning) im Sinne der Kodierrichtlinien keine Beatmung ist, sind wir der Auffassung, es dürfen keine Aufwandspunkte angerechnet werden.

Bezüglich Masken CPAP besteht nach unserer Auffassung jedoch ein erhöhter Aufwand, der eine Anrechnung der Intensivmedizinischen Komplexbehandlung rechtfertigt.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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