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Version vom 11. September 2015, 14:35 Uhr

1. Anfrage vom: 27.07.2015

Stand:


2. Problembeschreibung:

Es handelt sich um 2 stationäre Fälle, bei denen jeweils die palliative Komplexbehandlung und damit das ZE 145.* abgerechnet wurde. Nun mussten bei Fälle zusammengeführt werden.


3. Frage:

Ist es erlaubt 2 Zusatzentgelte (Unfall - 1 ZE; Folgeaufenthalt - 1 ZE) im jetzt gekoppelten Fall abzurechnen, oder werden die Behandlungstage addiert und es darf lediglich 1 ZE stehenbleiben? Das DIMDI erläutert in 2 Beispielen das Zusammenzählen der Behandlungstage, jedoch beschreibt das Beispiel eine „interne Verlegung“ und nicht die Situation nach einer Fallzusammenführung. Die DKR P005 [bestimmte Prozeduren des OPS,……, werden auf Basis von Größe und Zeit oder Anzahl unterschieden] besagt, dass Mengen –bzw. Zeitangaben zu addieren sind. Hier wird allerdings nicht klar, wie es sich bei vormals 2 abgeschlossenen stationären Fällen verhält, die nachträglich gekoppelt wurden.


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

...


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