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N18.5 oder Z514 oder I2519 als HD (wobei Z514 nicht zulässig ist) und darf der OPS 1-920.10 in diesem Fall angewendet werden, da es sich um eine Teilweise erbrachte Evaluation handelt als Vorbereitung zur bevor stehenden Transplantation.
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[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-n17-n19.htm#N18 N18.5] oder [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-z40-z54.htm#Z51 Z51.4] oder [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-i20-i25.htm#I25 I25.19] als HD (wobei [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-z40-z54.htm#Z51 Z51.4] nicht zulässig ist) und darf der OPS [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2015/block-1-90...1-99.htm#code1-920 1-920.10] in diesem Fall angewendet werden, da es sich um eine Teilweise erbrachte Evaluation handelt als Vorbereitung zur bevor stehenden Transplantation.
  
  
  
 
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Die Auswahl der Hauptdiagnose richtet sich nach der vorbestehenden Klinik und den erhobenen Befunden.
  
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Erfolgt die Durchführung der Herzkatheteruntersuchung ausschließlich zur Evaluation vor Nierentransplantation ohne Hinweis auf eine kardiale Vorerkrankung und ohne Nachweis eines pathologischen Befundes ist der Kode [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-z00-z13.htm#Z13 Z13.6 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf kardiovaskuläre Krankheiten] zu wählen.
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Liegt eine kardiale Vorerkrankung vor, ist diese so spezifisch wie möglich mit einem Kode aus dem Kapitel IX Krankheiten des Kreislaufsystems zu verschlüsseln.
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Der Kode für das terminale Nierenversagen [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2016/block-n17-n19.htm#N18 N18.5] ist als Nebendiagnose zu verschlüsseln.
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Der OPS-Kode  [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2016/block-1-90...1-99.htm#code1-920 1-920.10] ist gemäß übergeordnetem Klassentitel verwendbar, wenn eine Evaluation der Befunde zur Entscheidung über die Aufnahme auf die Warteliste für Transplantationen erfolgt. Die Durchführung einer isolierten Untersuchung reicht dafür nicht aus.
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Aktuelle Version vom 4. Juli 2016, 16:21 Uhr

1. Anfrage vom: 25.02.2016

Stand: 04.04.2016


2. Problembeschreibung:

Pat. wird stationär zur Koronarangiographie bei bevor stehender Nierentransplantation aufgenommen. Insgesamt verbleibt der Pat. 4 Tage stationär..(aus dem Jahr 2016).


3. Frage:

Was wäre hier die korrekte HD und darf jedes Krankenhaus das eine Evaluation erbringt den unten stehenden OPS verwenden.


4. ggf. Lösungsansatz:



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

N18.5 oder Z51.4 oder I25.19 als HD (wobei Z51.4 nicht zulässig ist) und darf der OPS 1-920.10 in diesem Fall angewendet werden, da es sich um eine Teilweise erbrachte Evaluation handelt als Vorbereitung zur bevor stehenden Transplantation.


Antwort

Die Auswahl der Hauptdiagnose richtet sich nach der vorbestehenden Klinik und den erhobenen Befunden.

Erfolgt die Durchführung der Herzkatheteruntersuchung ausschließlich zur Evaluation vor Nierentransplantation ohne Hinweis auf eine kardiale Vorerkrankung und ohne Nachweis eines pathologischen Befundes ist der Kode Z13.6 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf kardiovaskuläre Krankheiten zu wählen. Liegt eine kardiale Vorerkrankung vor, ist diese so spezifisch wie möglich mit einem Kode aus dem Kapitel IX Krankheiten des Kreislaufsystems zu verschlüsseln.

Der Kode für das terminale Nierenversagen N18.5 ist als Nebendiagnose zu verschlüsseln.

Der OPS-Kode 1-920.10 ist gemäß übergeordnetem Klassentitel verwendbar, wenn eine Evaluation der Befunde zur Entscheidung über die Aufnahme auf die Warteliste für Transplantationen erfolgt. Die Durchführung einer isolierten Untersuchung reicht dafür nicht aus.

(Stand 04.04.2016)


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