Anfrage 0189

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

1. Anfrage vom: 01.03.2017

Stand: 12.06.2017


2. Problembeschreibung:

Bei einem solitären Nabel- oder Narbenbruch wird im allgemeinen ein Kunststoffnetz zur Verstärkung eingesetzt, das die intakte (!) Bauchwand zirkulär mit wenigstens 4 cm Material überlappt (5-534.35 oder 5-536.47). Das Fasziengewebe einer Rektusdiastase zwischen den beiden geraden Bauchmuskeln ist aber oft so ausgedünnt, dass die Bauchwand hier nicht intakt ist und das zu implantierende Kunststoffnetz ausreißen oder es an den Netzrändern zu einem Rezidiv kommen kann. Deshalb muss in diesem speziellen Fall ein wesentlich größeres Netz verwendet werden, das die intakte Bauchdecke erreicht und somit die Rektusdiastase komplett mit abdeckt. Dazu muss allerdings das vordere und hintere Blatt der Rektusscheide, das die geraden Bauchmuskeln umfasst, mittels Nähten adaptiert werden – mit anderen Worten - wird aus der Indikation einer Rezidivvorbeugung heraus zusätzlich eine Rekonstruktion der Rektusdiastase durchgeführt und auch mit 5-546.2 kodiert.


3. Frage:

Ist die Kodierung des 5-534.35 oder 5-536.47 im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem OPS 5-546.2 zulässig?


4. ggf. Lösungsansatz:

Der OPS definiert den Code 5-546.2 nicht als Exklusivum und damit können beide Maßnahmen kodiert werden.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Antwort

Die Verwendung des Kodes 5-546.2 hängt davon ab, welche Erkrankungen (Nabelhernie, Rektusdiastase, Narbenhernie als Rezidiv einer Rektusdiastase) tatsächlich vorlagen.

Eine isolierte Nabelhernie ist mit einem Kode aus 5-534.- zu verschlüsseln. Liegt zusätzlich eine Rektusdiastase vor, kann auch der Kode 5-546.2 angegeben werden.

Bei der Versorgung einer Narbenhernie als Rezidiv nach Verschluss einer Bauchdeckenhernie (5-536 Verschluss einer Narbenhernie) ist die Rekonstruktion im Kode inkludiert.

(Stand: 12.06.2017)


Zurück zu Anfrage 0188

Weiter zu Anfrage 0190

Zurück zur Anfragen Übersicht