Anfrage 0227

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Thema: S68.1 (traumatische Amputation eines Fingers komplett/partiell)

1. Anfrage vom: 04.06.2018

Stand: 30.07.2018


2. Problembeschreibung:

Wie ist Diagnose S68.1 (traumatische Amputation eines Fingers komplett/partiell) zu interpretieren?


3. Frage:

Heißt das, dass der Finger komplett (Grundglied) oder partiell ( Mittel-oder Endglied ), Ist eine subtotale Amputation – wenn nur noch eine Hautbrücke und ein Gefäßnervenbündel steht- keine partielle Amputation?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

S68.1

Antwort

Die Begriffe komplett bzw. partiell beziehen sich darauf, ob Teile eines Fingers oder der gesamte Finger amputiert wurde.

Davon abzugrenzen ist der Begriff der totalen oder subtotalen Amputation eines Fingers. Bei einer subtotalen Amputation sind noch Gewebebrücken vorhanden, aber es besteht keine ausreichende Durchblutung des amputierten Gewebes (totale Ischämie, viertgradiger Weichteilschaden nach Tscherne/Oestern).

Wenn in den Gewebebrücken noch Gefäß-Nerven-Bündel vorhanden sind, die eine ausreichend Gewebeperfusion sicherstellen, handelt es sich um eine drittgradig offene Fraktur und nicht um eine Amputation.

(Stand: 30.07.2018)


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