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'''Thema:'''  partielle Glossektomie vs. Exzision  
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'''Thema:'''  OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-5-01...5-05.htm#code5-016 5-016.11]  ''Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen''
  
'''1. Anfrage vom:''' 06.02.2018
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'''1. Anfrage vom:''' 26.07.2018
  
 
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Es handelt sich um ein großes Lymphknotenkonglomerat, welches bis zur Schädelbasis reicht. Dieses Konglomerat wurde zwischen den Ästen der A. carotis ext. herauspräpariert und von der Schädelbasis abgelöst. Dies war nur durch Luxation des Unterkiefers möglich, um eine bessere Übersicht zu bekommen. Dieser Sachverhalt wurde mit der OPS 5-016.11 dokumentiert.
Wegen eines Zugenrandkarzinoms wird ein Teil der Zunge von 3 : 2,5 : 1,1 cm mit dem Laser reseziert und anschließend mehrschichtig rekonstruierend mit Vicryl genäht.
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'''3. Frage:'''
 
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Warum soll der OPS 5-016.11 „ Exzision und/oder Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen, an der Schädelbasis, sonstiges erkranktes Gewebe der mittleren Schädelgrube“ hier nicht die korrekte Kodierung des sehr komplexen operativen Vorganges sein? Der MDK fordert hier den OPS 5-895.05 „ Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut! und Unterhaut!
Ist der Eingriff schon als „partielle Glossektomie" zu werten  und deshalb mit dem [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-5-23...5-28.htm#code5-251 OPS 5-251.0x] zu verschlüsseln ([http://www.g-drg.de/G-DRG-System_2018/Fallpauschalen-Katalog/Fallpauschalen-Katalog_2018 DRG D25B] / ''Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere CC'')
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oder darf hier nur die „Exzision an der Zunge" mit dem [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-5-23...5-28.htm#code5-250 OPS 5-250.2] ([http://www.g-drg.de/G-DRG-System_2018/Fallpauschalen-Katalog/Fallpauschalen-Katalog_2018 D06C] / ''Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC ……'') verschlüsselt werden?
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'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
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Einen spezifischen OPS, der diesen operativen Aufwand und Ablösung des Tumors an der Schädelbasis beschreibt besteht nicht, daher wurde bei dieser aufwändigen OP (9:00 bis 11:10 Uhr) der OPS 5-0166.11 kodiert.
  
  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
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OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2018/block-5-01...5-05.htm#code5-016 5-016.11]
  
  
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Version vom 7. August 2018, 11:37 Uhr

Thema: OPS 5-016.11 Exzision und Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen

1. Anfrage vom: 26.07.2018

Stand:


2. Problembeschreibung: Es handelt sich um ein großes Lymphknotenkonglomerat, welches bis zur Schädelbasis reicht. Dieses Konglomerat wurde zwischen den Ästen der A. carotis ext. herauspräpariert und von der Schädelbasis abgelöst. Dies war nur durch Luxation des Unterkiefers möglich, um eine bessere Übersicht zu bekommen. Dieser Sachverhalt wurde mit der OPS 5-016.11 dokumentiert.


3. Frage: Warum soll der OPS 5-016.11 „ Exzision und/oder Destruktion von erkranktem Gewebe der Schädelknochen, an der Schädelbasis, sonstiges erkranktes Gewebe der mittleren Schädelgrube“ hier nicht die korrekte Kodierung des sehr komplexen operativen Vorganges sein? Der MDK fordert hier den OPS 5-895.05 „ Radikale und ausgedehnte Exzision von erkranktem Gewebe an Haut! und Unterhaut!


4. ggf. Lösungsansatz: Einen spezifischen OPS, der diesen operativen Aufwand und Ablösung des Tumors an der Schädelbasis beschreibt besteht nicht, daher wurde bei dieser aufwändigen OP (9:00 bis 11:10 Uhr) der OPS 5-0166.11 kodiert.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: OPS 5-016.11


Antwort

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