Anfrage 0228

Aus DGfM
Version vom 7. August 2018, 11:35 Uhr von Roediger (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „'''Thema:''' partielle Glossektomie vs. Exzision '''1. Anfrage vom:''' 06.02.2018 '''Stand: ''' '''2. Problembeschreibung:''' Wegen eines Zugenrandk…“)

(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thema: partielle Glossektomie vs. Exzision

1. Anfrage vom: 06.02.2018

Stand:


2. Problembeschreibung:

Wegen eines Zugenrandkarzinoms wird ein Teil der Zunge von 3 : 2,5 : 1,1 cm mit dem Laser reseziert und anschließend mehrschichtig rekonstruierend mit Vicryl genäht.


3. Frage:

Ist der Eingriff schon als „partielle Glossektomie" zu werten und deshalb mit dem OPS 5-251.0x zu verschlüsseln (DRG D25B / Mäßig komplexe Eingriffe an Kopf und Hals bei bösartiger Neubildung ohne äußerst schwere CC)

oder darf hier nur die „Exzision an der Zunge" mit dem OPS 5-250.2 (D06C / Bösartige Neubildungen an Ohr, Nase, Mund und Hals, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere oder schwere CC ……) verschlüsselt werden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

....


Zurück zu Anfrage 0218

Weiter zu Anfrage 0220

Zurück zur Anfragen Übersicht