Anfrage 0237

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Thema: P37.5 versus B37.*

1. Anfrage vom: 06.09.2018

Stand: 23.10.2018


2. Problembeschreibung:

Es geht um ein Frühgeborenes mit Atemnotsyndrom, mit einem stationären Aufenthalt über 70 Tage. Am ca. 60. Belegungstag und dementsprechend auch Lebenstag wurde eine Kandidose diagnostiziert. Diese verschlüsselten wir mit einem Kode aus dem B-Kapitel. Das P-Kapitel ließen wir außen vor, weil das Lebensalter des Kindes bei Diagnosestellung die Neonatalperiode bereits hinter sich gelassen hat. Der Kostenträger lässt sich auf unsere Erklärungen nicht ein.

3. Frage:

Welche Diagnose ist aus klassifikatorischer Sicht korrekt, bzw. kodierrichtlinienkonform?


4. ggf. Lösungsansatz:

DKR Spezielle Kodierrichtlinien 1601a ; „Exkl.“ unter „Infektionen, die für die Perinatalperiode spezifisch (P35-P39)


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Kodes aus "P35-P39 Infektionen, die für die Perinatalperiode spezifisch sind" beschreiben Infektionen, die (überwiegend) in utero oder unter der Geburt erworben wurden.

Nach der Geburt erworbene Infektionen sollen entsprechend der Exklusiva der Diagnosegruppe mit Kodes aus A00-B99 oder J09-J11 verschlüsselt werden.

Dementsprechend sind nach DKR 1602 Candida-Infektionen, die nach dem 7. postnatalen Tag erworben werden, mit einem Kode aus B37.- zu verschlüsseln.

(Stand: 23.10.2018)


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