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Im Wortlaut steht in der Fußnote zu den DIMDI-Empfehlungen zur Erfassung von TISS- und SAPS-Aufwandspunkten: ''"*Erhebung nur im Falle der maschinellen Beatmung."''
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Der Begriff ''"im Falle"'' ist eine Grundbedingung für die Erhebung ohne eine Aussage, zu welchem Zeitpunkt die Messwerte erhoben werden. Da mit TISS/SAPS der Versorgungsaufwand pro Behandlungstag abgebildet werden soll, ist die Erhebung der 6 Punkte gerechtfertigt, wenn der Patient an dem Tag beatmet wurde. Ein Horrowitz-Index größer 200 hat jeder spontan atmender Mensch (100 mmHg/0,21). Der Hinweis des DIMDI bedeutet insofern lediglich, dass diese Punkte nicht zu erfassen sind, wenn der Patient an dem Behandlungstag NICHT beatmet wurde.
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Aktuelle Version vom 2. Mai 2019, 15:32 Uhr

Thema: Anrechnung von SAPS Punkten

1. Anfrage vom: 07.01.2019

Stand: 01.02.2019


2. Problembeschreibung:

Bei der Berechnung des Horowitz-Indexes unter NIV besteht der MDK-MV auf einer BGA während der laufenden NIV – nicht in den Pausen. Ansonsten streicht er den SAPS-Punktewert komplett = 0 Punkte! Lt. MDK-MV können auch nicht die 6 Punkte für den Normalwert PaO2/FiO2* [mmHg]: ≥200 anerkannt werden, da die BGA entsprechend der Hinweise (*Erhebung nur im Falle der maschinellen Beatmung) ja nicht unter laufender Beatmung stattfand.


3. Frage:

Wir sind der Auffassung, dass bei berechnetem Horowitz und Abnahme der BGA in den Beatmungspausen zumindest der Normalwert von 6 Punkten zur Anrechnung kommt, da an dem Berechnungstag ja selbstverständlich eine Beatmung stattfand und nur die BGA eben in den Beatmungspausen erfolgte.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: OPS: 8-98f


Antwort

Im Wortlaut steht in der Fußnote zu den DIMDI-Empfehlungen zur Erfassung von TISS- und SAPS-Aufwandspunkten: "*Erhebung nur im Falle der maschinellen Beatmung."

Der Begriff "im Falle" ist eine Grundbedingung für die Erhebung ohne eine Aussage, zu welchem Zeitpunkt die Messwerte erhoben werden. Da mit TISS/SAPS der Versorgungsaufwand pro Behandlungstag abgebildet werden soll, ist die Erhebung der 6 Punkte gerechtfertigt, wenn der Patient an dem Tag beatmet wurde. Ein Horrowitz-Index größer 200 hat jeder spontan atmender Mensch (100 mmHg/0,21). Der Hinweis des DIMDI bedeutet insofern lediglich, dass diese Punkte nicht zu erfassen sind, wenn der Patient an dem Behandlungstag NICHT beatmet wurde.

(Stand: 01.02.2019)


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