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Der Begriff ''"im Falle"'' ist eine Grundbedingung für die Erhebung ohne eine Aussage, zu welchem Zeitpunkt die Messwerte erhoben werden. Da mit TISS/SAPS der Versorgungsaufwand pro Behandlungstag abgebildet werden soll, sind m.E. die Erhebung der 6 Punkte gerechtfertigt, wenn der Patient an dem Tag beatmet wurde. Ein Horrowitz-Index größer 200 hat jeder spontan atmender Mensch (100 mmHg/0,21). Der Hinweis des DIMDI bedeutet insofern lediglich, dass diese Punkte nicht zu erfassen sind, wenn der Patient an dem Behandlungstag NICHT beatmet wurde.
 
Der Begriff ''"im Falle"'' ist eine Grundbedingung für die Erhebung ohne eine Aussage, zu welchem Zeitpunkt die Messwerte erhoben werden. Da mit TISS/SAPS der Versorgungsaufwand pro Behandlungstag abgebildet werden soll, sind m.E. die Erhebung der 6 Punkte gerechtfertigt, wenn der Patient an dem Tag beatmet wurde. Ein Horrowitz-Index größer 200 hat jeder spontan atmender Mensch (100 mmHg/0,21). Der Hinweis des DIMDI bedeutet insofern lediglich, dass diese Punkte nicht zu erfassen sind, wenn der Patient an dem Behandlungstag NICHT beatmet wurde.
  
--Dennler (Diskussion) 07:34, 1. Feb. 2019 (CET)
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(Stand 01.02.2019)  
 
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Version vom 1. Februar 2019, 16:23 Uhr

Thema: Anrechnung von SAPS Punkten


1. Anfrage vom: 07.01.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Bei der Berechnung des Horowitz-Indexes unter NIV besteht der MDK-MV auf einer BGA während der laufenden NIV – nicht in den Pausen. Ansonsten streicht er den SAPS-Punktewert komplett = 0 Punkte! Lt. MDK-MV können auch nicht die 6 Punkte für den Normalwert PaO2/FiO2* [mmHg]: ≥200 anerkannt werden, da die BGA entsprechend der Hinweise (*Erhebung nur im Falle der maschinellen Beatmung) ja nicht unter laufender Beatmung stattfand.


3. Frage:

Wir sind der Auffassung, dass bei berechnetem Horowitz und Abnahme der BGA in den Beatmungspausen zumindest der Normalwert von 6 Punkten zur Anrechnung kommt, da an dem Berechnungstag ja selbstverständlich eine Beatmung stattfand und nur die BGA eben in den Beatmungspausen erfolgte.


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: OPS: 8-98f


Antwort

Im Wortlaut steht in der Fußnote zu den DIMDI-Empfehlungen zur Erfassung von TISS- und SAPS-Aufwandspunkten: "*Erhebung nur im Falle der maschinellen Beatmung."

Der Begriff "im Falle" ist eine Grundbedingung für die Erhebung ohne eine Aussage, zu welchem Zeitpunkt die Messwerte erhoben werden. Da mit TISS/SAPS der Versorgungsaufwand pro Behandlungstag abgebildet werden soll, sind m.E. die Erhebung der 6 Punkte gerechtfertigt, wenn der Patient an dem Tag beatmet wurde. Ein Horrowitz-Index größer 200 hat jeder spontan atmender Mensch (100 mmHg/0,21). Der Hinweis des DIMDI bedeutet insofern lediglich, dass diese Punkte nicht zu erfassen sind, wenn der Patient an dem Behandlungstag NICHT beatmet wurde.

(Stand 01.02.2019)


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