Anfrage 0246

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Thema: hepatorenales Syndrom bei alkoholtoxisch bedingtem Leberversagen (K70.4)

1. Anfrage vom: 11.03.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Unter Hinweis auf die Exklusiva unter K76.- wird seitens des MDK die Kodierung des hepatorenalen Syndrom mit K76.7 nicht akzeptiert, wenn für die Leberschädigung ursächlich eine alkoholtoxische Genese (K70.-) vorliegt. Für die renale Komponente wird die Kodierung mit N29.8 empfohlen.


3. Frage:

Ist die Ansicht des MDK korrekt? Das Exklusivum bezieht sich auf den 3-Steller K76. Beim 4-Steller K76.7 wird jedoch lediglich ein Exklusivum aus dem Fachbebiet Geburtshilfe angegeben (O90.4)


4. ggf. Lösungsansatz:

Alternativ das Nierenversagen aus dem Bereich N17.9- kodieren?


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

ICD-10 K76.- sonstige Krankheiten der Leber

Antwort

Die Exklusiva unter N17.- bis N19 und unter K76.- sind in sich widersprüchlich und lassen ausschließlich folgende klassifikatorische Abbildung eines akuten Nierenversagens bei alkoholtoxischer Lebererkrankung im Sinne eines pathophysiologischen hepatorenalen Syndroms zu:

Die Lebererkrankung ist mit einem Kode aus K70.- und das akute Nierenversagen mit einem Kode aus N17.- so spezifisch als möglich zu verschlüsseln. Der Kode für das hepatorenale Syndrom (K76.-) ist in diesem Fall nicht anzugeben. Die Nierenerkrankung ist nicht mit dem unspezifischen Kode N29.8 zu verschlüsseln.

(siehe auch Anfrage 0159)


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