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Gemäß DKR D001 sind Untersuchungsbefunde die entscheidenden Punkte im Kodierungsprozess für eine spezifische Kodierung.
  
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Wenn ein COPD-Stadium kodiert wird, für das sich kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte durch eine im Aufenthalt erhobene Lufu findet oder es Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation gibt, obliegt die Begründung der Kodierung im Einzelfall dem behandelnden Arzt.
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Dies betrifft beispielsweise Untersuchungen aus einem zeitlich nahen Voraufenthalt oder wenn diese zur Vorbereitung der stationären Behandlung erhoben wurden.
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Version vom 14. Mai 2019, 13:11 Uhr

Thema: COPD

1. Anfrage vom: 11.04.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Spezifische Kodierung der COPD mit und ohne Lungenfunktionsuntersuchung (LuFu)


3. Frage:

Warum darf man laut der Kodierempfehlung J-009 die spezifische COPD, z.B. J44.00 (GOLD IV) nicht kodieren, wenn es im aktuellen stationären Aufenthalt keine LuFu machen konnte?


4. ggf. Lösungsansatz:

Eine COPD ist eine fortschreitende Erkrankung. Wenn schon einmal ein Stadium diagnostiziert wurde per Lufu, warum soll man dann in einem Folgeaufenthalt wieder den unspezifischen COPD Kode (z.B. J44.89) kodieren.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

J44.00, J44.80, J-009

Antwort

Gemäß DKR D001 sind Untersuchungsbefunde die entscheidenden Punkte im Kodierungsprozess für eine spezifische Kodierung.

Wenn ein COPD-Stadium kodiert wird, für das sich kein unterstützender Nachweis in der Krankenakte durch eine im Aufenthalt erhobene Lufu findet oder es Diskrepanzen zwischen Untersuchungsbefunden und klinischer Dokumentation gibt, obliegt die Begründung der Kodierung im Einzelfall dem behandelnden Arzt.

Dies betrifft beispielsweise Untersuchungen aus einem zeitlich nahen Voraufenthalt oder wenn diese zur Vorbereitung der stationären Behandlung erhoben wurden.

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