Anfrage 0254

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Thema: Kodierung K29.0 Akute hämorrhagische Gastritis versus K29.1 Sonstige akute Gastritis als Nebendiagnose

1. Anfrage vom: 23.05.2019

Stand: 10.09.2019


2. Problembeschreibung:

Patient mit Rektum-Ca und Peritonealkarzinose wird aufgrund Erbrechen/Dünndarmileus stationär aufgenommen. Im Gastroskopiebefund heißt es: „Magen: Viele flache, hämatinbelegte Erosionen mit einer max. Größe von 3 mm im gesamten Magen (akut, keine Blutung)“. Biopsien wurden nicht entnommen (palliative Situation). Gemäß Befund sind die Erosionen hämatinbelegt. Dieses ist als Zeichen einer stattgehabten Blutung zu werten. Eine akute Blutung liegt jedoch nicht vor. Das Krankenhaus argumentiert, dass eine Gastritis mit hämatinbedeckten Erosinen (= Zeichen einer stattgehabten Blutung) definitionsgemäß und nach der endoskopischen Terminologie eine HÄMORRHAGISCHE Gastritis sei. Die Krankenversicherung argumentiert, dass zum Zeitpunkt der Untersuchung keine akute Blutung und somit keine Hämorrhagie mehr vorliegt.


3. Frage:

Ist hier die K29.0 Akute hämorrhagische Gastritis oder K29.1 Sonstige akute Gastritis als Nebendiagnose zu kodieren?

Gehen hier ärztliche und Definition gemäß DRG-System ggf. auseinander?

Spielt es in der hier vorliegenden Fallkonstellation eine Rolle, dass keine Biopsien entnommen wurden und somit keine Pathologie/Histologie vorliegt?


4. ggf. Lösungsansatz:

„Jede Gastritis bei der eine aktive Blutung und/oder Zeichen einer stattgehabten Blutung (Hämatin) ersichtlich ist, ist gemäß medizinischer Terminologie eine hämorrhagische Gastritis und daher ist die Kodierung der K29.0 korrekt“ versus „Nur das Vorhandensein einer aktiven Blutung ermächtigt zur Kodierung der K29.0, da hierdurch ein größeres Risiko für den Patienten besteht und ein höherer Interventionsbedarf resultiert. Und genau dieser Tatsache wird durch den höheren CCL-Wert Rechnung getragen“


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

Unter der ICD K29.0 Akute hämorrhagische Gastritis findet sich die Ergänzung: „Akute (erosive) Gastritis mit Blutung“. Es heißt nicht: akute (erosive) Gastritis mit Blutung (inkl. stattgehabter Blutung)! Daher kann in der oben genannten Fallkonstellation nur die K29.1 kodiert werden. Oder: ist gemäß DKR 1105d Gastrointestinale Blutung die Kodierung der K29.0 legitim?


Antwort

Hämatin entsteht durch das Zusammentreffen von Hämoglobin und Salzsäure, z.B. im Rahmen einer oberen gastrointestinalen Blutung. Die hämorrhagische Gastritis ist eine primär endoskopische Diagnose. Es finden sich typischerweise Blutungsherde, die zum Untersuchungszeitpunkt auf die Magenschleimhaut beschränkt sein können und als Blutpunkte (Petechien) erscheinen.

Nach DKR 1105d Gastrointestinale Blutung ist bei Nachweis eines Befundes, der auf eine stattgehabte Blutung schließen lässt, der Kode für die Erkrankung mit Blutung anzuwenden. Im Fallbeispiel ist dies der Kode K29.0.

(Stand: 10.09.2019)


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