Anfrage 0255

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Thema: Wunddebridement / Einfache Wiederherstellung der Haut (Primärnaht)

1. Anfrage vom: 23.05.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Unsere Chirurgen dokumentieren im OP-Bericht das Wunddebridement (Wunde vorliegend) und beenden die OP (Wundverschluss)mit „ lockeren Einzelknopfnähten“. Der MDK fordert dann nur den OPS 5-900 mit der Begründung, dass unter dem OPS 5-896 (Wunddebridement) als Hinweis vermerkt ist: „ Ein Kode aus diesem Bereich (5-896) ist nicht zu verwenden im Zus.-hang mit einer… Primärnaht (5-900.0 ff.). Ein Wunddebridement ist bei diesen Kodes bereits enthalten.“ Das steht so auch unter den Hinweisen. Schaut man dann aber zum OPS 5-900, steht dort unter Exkl.: Wunddebridement (5-896 ff.) Aus unserer Sicht, können also beide Kodes verwendet werden. Zumal der OPS 5-900 für (Überschrift): „Einfache Wiederherstellung der Oberflächenkontinuität an Haut und Unterhaut“ steht.


3. Frage:

Dürfen die Kodes 5-896 und 5-900 zusammen kodiert werden?

4. ggf. Lösungsansatz:

Aufgrund des Exkl. unter 5-900 gehen wir von der Kodierung beider Kodes aus , auch wenn sich im Hinweistext des OPS 5-896,der o.g. Wortlaut findet, da es sich ja beim dokumentierten Wunddebridement nicht um eine reine einfache Wiederherstellung der Haut handelt.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 5-896 / OPS 5-900

Antwort

.....


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