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Version vom 26. Juni 2019, 10:41 Uhr

Thema: Keim B96.2 Verschlüsselung

1. Anfrage vom: 21.06.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

In der mikrobiologischen Untersuchung wird im Urinsediment der Keim B96.2 festgestellt. Es erfolgt keine Therapie, da keine Symptomatik vorhanden.


3. Frage:

Wie wird dieser Keim verschlüsselt, da ja im eigentlichen Sinne keine Erkrankung (N39.0) vorliegt und diese ja theoretisch behandelt werden müsste, um als Erkrankung zu gelten? Der MDK argumentiert, es würde ja keine Erkrankung vorliegen und obligate Keime sind nur anzugeben als Ursache von Krankheiten,… Auch an den Abnormenbefund angehängt wird der Keim oft nicht akzeptiert mit gleicher Argumentation.

4. ggf. Lösungsansatz:

R82.7 + B96.2 abnormer Befund im Urin mit obligatem Keim

oder

N39.0 + B96.2

oder

R82.7


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

.....


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