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Die Beschlussformulierung des Schlichtungsausschusses lautet: „''Wird bei einem Patienten - mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom und bevor die Malignom-Behandlung endgültig abgeschlossen ist - während des stationären Aufenthaltes ausschließlich eine einzelne Erkrankung (oder Komplikation) als Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors behandelt, wird in diesem Fall die behandelte Erkrankung als Hauptdiagnose angegeben und der Tumor als Nebendiagnose.''
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''Hiervon ausgenommen sind solche Fälle, bei denen weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden''“
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Auf S. 5-6 des Beschlusses wird erläutert, dass explizit der Begriff "Tumorerkrankung" gewählt wurde, um die Komplexität der Tumorbehandlung in Gänze zu erfassen. Der Begriff Tumorerkrankung geht nach Beschluss des Schlichtungsausschusses über den Begriff Tumor hinaus. Damit sollen auch die Ferneffekte erfasst werden, die einer Tumorbehandlung immanent sind.
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Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose zu wählen, wenn eine palliativmedizinische Behandlung der Tumorerkrankung erfolgt.
  
 
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Version vom 22. November 2019, 14:52 Uhr

Thema: Hauptdiagnose Sepsis vs. Tumorerkrankung

1. Anfrage vom: 02.10.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Aufnahme im septischen Schock in der Neutropenie bei vorangegangener Chemotherapie eines metastasierten, neuroendokrinen Karzinoms. Intensivmedizinische Versorgung. Es wurde keine Diagnostik bzgl. des Tumors, und keine Chemotherapie im Aufenthalt durchgeführt. Am Ende des Aufenthaltes palliativmedizinische Komplexbehandlung bei reduziertem AZ nach Intensivbehandlung.


3. Frage:

Als HD wurde nach DKR 0103f die Sepsis als HD festgelegt. Muss aufgrund der palliativmedizinischen Behandlung laut Schlichtungsausschuss Bund hier der Tumor als HD festgelegt werden?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Die Beschlussformulierung des Schlichtungsausschusses lautet: „Wird bei einem Patienten - mit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekanntem Malignom und bevor die Malignom-Behandlung endgültig abgeschlossen ist - während des stationären Aufenthaltes ausschließlich eine einzelne Erkrankung (oder Komplikation) als Folge einer Tumortherapie oder eines Tumors behandelt, wird in diesem Fall die behandelte Erkrankung als Hauptdiagnose angegeben und der Tumor als Nebendiagnose.

Hiervon ausgenommen sind solche Fälle, bei denen weitere diagnostische oder therapeutische Maßnahmen in direktem Zusammenhang mit der Tumorerkrankung durchgeführt werden

Auf S. 5-6 des Beschlusses wird erläutert, dass explizit der Begriff "Tumorerkrankung" gewählt wurde, um die Komplexität der Tumorbehandlung in Gänze zu erfassen. Der Begriff Tumorerkrankung geht nach Beschluss des Schlichtungsausschusses über den Begriff Tumor hinaus. Damit sollen auch die Ferneffekte erfasst werden, die einer Tumorbehandlung immanent sind.

Somit ist der Tumor als Hauptdiagnose zu wählen, wenn eine palliativmedizinische Behandlung der Tumorerkrankung erfolgt.


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