Anfrage 0267

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Thema: Abrechnung des OPS 8-981.* für neurologische Komplexbehandlung / Stroke Unit

1. Anfrage vom: 03.12.2019

Stand: 17.03.2021


2. Problembeschreibung:

Ein Patient wird mit Schlaganfall auf die Stroke-Unit aufgenommen und dort unter 72 h überwacht (OPS 8-981.0). Auf der peripheren Station erleidet er in der Folge eine Lungenembolie und wird deshalb und aufgrund des jetzt hohen Risikos auf einen Re-Infarkt erneut auf die Stroke-Unit gelegt, wodurch der OPS-Code jetzt auf > 72 h 8-981.1 geändert wird. Es kommt – unter den therapeutischen Maßnahmen – nicht zu einem neuerlichen Infarkt.


3. Frage:

Die KK (Knappschaft) macht den (höheren) OPS-Code streitig, da der Patient ja aufgrund der Lungenembolie und nicht aufgrund eines Schlaganfalls auf der Stroke-Unit war – auf das jetzt „über“-hohe Risiko auf einen Re-Infarkt wird in dem Gutachten nicht eingegangen .


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

8-981.*


Antwort

Als Mindestmerkmal wird im OPS ausgeführt, dass die Schlaganfallkomplexbehandlung auch "zur Früherkennung von Schlaganfallprogression, -rezidiv und anderen Komplikationen" dient.

Bei einer klinisch nachgewiesenen Störung der Gerinnung ist das Risiko für einen Rezidiv deutlich erhöht.

Die erneute Behandlung auf einer Stroke Unit ist somit gerechtfertigt.

Der Kode für eine Schlaganfallkomplexbehandlung > 72 h kann angegeben werden, wenn alle weiteren Mindestmerkmale (z.B. Überwachung, Dokumentation) erfüllt sind.

(Stand: 17.03.2021)


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