Anfrage 0274

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Thema: Grundsätzliche Kodierbarkeit von P01.5

1. Anfrage vom: 02.04.2020

Stand: 10:06:2021


2. Problembeschreibung:

Wir betreiben eine große Geburtshilfe und eine Neonatologie Level 1.

Häufiger Streit mit dem MDK ist die Kodierbarkeit der P01.5 Schädigung des Fetus und Neugeborenen durch Mehrlingsschwangerschaft. Der MDK argumentiert regelmäßig, dass alle Auswirkungen der Mehrlingsschwangerschaft schon durch die Kodes für z.B. geringes Geburtsgewicht, Mehrlingsschwangerschaft per se, vorzeitige Geburt usw. abgebildet seien. Unsere Neonatologin vertritt demgegenüber, dass die Mehrlingsschwangerschaft jeden der Feten schädigt, und zwar über die spezifisch kodierbaren einzelnen Beeinträchtigungen hinaus (und dass der Kode P01.5 ansonsten völlig überflüssig sei).

3. Frage:

Gibt es Stellungnahmen zu diesem Problem?


4. ggf. Lösungsansatz:

In Einzelfällen empfiehlt der MDK alternativ z.B. die P07.3. P07 trägt aber den Zusatz a.n.k., sodass die Auslösung der Frühgeburtlichkeit durch Mehrlingsschwangerschaft spezifischer wäre und m.E. richtig.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

In Analogie zum Beispiel 1 der DKR 1602a dienen Kodes aus P01.- der zusätzlichen Abbildung der Ätiologie einer Schädigung des Neugeborenen.

Insofern kann eine konkret benannte Schädigung durch die Verschlüsselung von P01.5 auf die Mehrlingsschwangerschaft zurückgeführt werden.

(Stand: 10.06.2021)


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