Anfrage 0279

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Thema: Kodierung der respiratorischen Insuffizienz bei einem neu geborenen Kind

1. Anfrage vom: 18.05.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

Aufnahme eines Neugeborenen (geb. 28.01.2020, am 10.02.2020, das Kind war also 13 Tage alt), mit einer schweren RSV Bronchiolitis und respiratorischer Insuffizienz. Initial wurde eine NIV Beatmung durchgeführt. Die Situation verschlechterte sich jedoch, so dass vom 16.02. bis 20.02.20 invasiv (HFO) beatmet werden musste. Unter Volumengabe und i. v. antibiotischer Behandlung stabilisierte sich das Kind und konnte schließlich am 24.02.20 entlassen werden. Wir haben den Kode P22.0 verwendet. Der Kostenträger besteht auf den Kode J96.00, weil die Erkrankung nicht ihren Ursprung in der Perinatalzeit hatte


3. Frage:

Wie ist hier die respiratorische Insuffizienz korrekt zu verschlüsseln?


4. ggf. Lösungsansatz:

P22.0 ist richtig, da es zum Kode J96.00 ein Exlusivum für Neugeborene gibt.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Laut der in den Kodierrichtlinien enthaltenen Grundregeln zur Verschlüsselung (WHO) sind die Inklusiva und Exklusiva [Inkl. bzw. Exkl.] der jeweils ausgewählten Schlüsselnummer bzw. des Kapitels, der Gruppe oder der Kategorienüberschrift zu beachten.

Derartige Ausnahmeregeln sind z.B. dann erforderlich, wenn die systematische Einordnung in sich widersprüchliche Lösungen ermöglicht.

Bei der respiratorischen Insuffizienz des Neugeborenen wird im Kode auf die neonatale Phase (DKR 1601), im Dreisteller auf angeborene Erkrankungen und im Gruppentitel auf die perinatale Phase (DKR 1602) verwiesen.

Beim Kode J96.- wird durch ein Exklusivum dargestellt, dass die respiratorische Insuffizienz des Neugeborenen mit einem Kode aus P22.- zu verschlüsseln ist. Als Exklusivum zum Kode J80.- wurde die Alterszuordnung für P22.- auf das gesamt Säuglingsalter ausgeweitet. Unter P22.- in Kombination mit der DKR 1604a Atemnotsyndrom des Neugeborenen/Hyaline Membranenkrankheit/Surfactantmangel wird geregelt, dass mit P22.- nur ein Atemnotsyndrom zu verschlüsseln ist, während eine respiratorische Insuffizienz des Neugeborenen mit P28.5 kodiert werden soll.

Stand 10.06.2021



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