Anfrage 0286

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Thema: Whipple OP mit Reanastomosierung V. portae

1. Anfrage vom: 09.07.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

Bösartige Neubildung Pankreaskopf und Whipple OP mit Resektion und Reanastomosierung der V. portae.


3. Frage:

Kann neben der Partielle Resektion des Pankreas: Partielle Duodenopankreatektomie mit Teilresektion des Magens (OP nach Whipple) (5-524.1) zusätzlich die Resektion von Blutgefäßen mit Reanastomosierung: Tiefe Venen: V. portae (5-382.9d) kodiert werden?


4. ggf. Lösungsansatz:

Zur Tumorresektion am Pankreas ist die Resektion und Reanastomosierung an der V. portae je nach Größe des Tumors ggf. notwendig. Unterscheidungen im Bereich der OPS Kode über Tumorgrößen liegen nicht vor. Keine Kodierung, da es bei entsprechender Tumorgröße ein zugangsbedingter Schritt ist. Hinweise für eine gesonderte Kodierung liegen nur eine ggf. durchgeführte simultane Cholezystektomie vor. Ohne die zugangsbedingte Mitresektion von Blutgefäßen mit Reanastomosierung der V. portae bei entsprechender Tumorlokalisation ist die Durchführung der Whipple OP nicht vollständig möglich. Im Rahmen der monokausalen Kodierung ist der OPS Kode 5-382.9d zu streichen. Es handelt sich nicht um eine eigenständige Prozedur ohne direkten Zusammenhang zur Whipple OP.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

5-524 Partielle Resektion des Pankreas Hinw.: Eine ggf. durchgeführte simultane Cholezystektomie ist gesondert zu kodieren (5-511.4 ff., 5-511.5 ff.)

P001f Allgemeine Kodierrichtlinien für Prozeduren / Prozedurenkomponenten

Normalerweise ist eine Prozedur vollständig mit all ihren Komponenten, wie z.B. Vorbereitung, Lagerung, Anästhesie, Zugang, Naht, usw., in einem Kode abgebildet. Abweichungen davon sind in den Hinweisen beschrieben.

Eigenständige Prozeduren, die nicht im direkten Zusammenhang mit einer operativen Prozedur stehen, werden getrennt kodiert.


Antwort

Die Teilresektion und Reanastomosierung der V. portae ist nicht regelhafter Bestandteil einer Whipple-Op und deshalb zusätzlich zu kodieren.


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