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'''Thema:'''  Beatmungsstunden in der volumenkontrollierte Beatmungsform
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'''Thema:'''  [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-70...8-72.htm#code8-718 8-718.8] ''Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit''
  
'''1. Anfrage vom:''' 16.01.2021
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'''1. Anfrage vom:''' 19.02.2021
  
 
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'''2. Problembeschreibung:'''
 
'''2. Problembeschreibung:'''
  
Die Beatmungsstunden im Rahmen der volumenkontrollierten Beatmung finden nach der derzeitigen [https://foka.medizincontroller.de/index.php?title=DKR_1001s&action=edit&redlink=1 DKR 1001s] keine Berechtigung. Da in dieser Beatmungsform über das Volumen und die entsprechenden Beatmungsparameter: PEEP, Pmax, I:E, minVol... gearbeitet und entsprechend dokumentiert wird ist kein Pinsp dokumentiert (nicht erforderlich in dieser Beatmungsform). Entsprechend kann der von der [https://foka.medizincontroller.de/index.php?title=DKR_1001s&action=edit&redlink=1 DKR 1001s] geforderte Druckunterschied PEEP und Pinsp von mindestens 6mbar nicht angegeben werden. Die Beatmungsstunden können formal nicht in der DRG Berechnung berücksichtigt werden. Dies führt zu Erlöseinbußen bei den Kliniken und einem Streitpotenzial zwischen Kostenträger und Leistungserbringer.
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Der OPS gibt folgendes vor:  
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Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 168 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt 168 h entsprechen 7 Behandlungstagen. Der OPS gibt auch deutlich kürzere Behandlungszeiträume als 7 Tage vor
                 
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'''3. Frage:'''
 
'''3. Frage:'''
  
Besteht die Möglichkeit einen Vorschlag zur Änderung der [https://foka.medizincontroller.de/index.php?title=DKR_1001s&action=edit&redlink=1 DKR 1001s] beim InEK einzureichen?
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Häufig werden Patienten auf einer Intensivstation bereits versucht zu entwöhnen und werden intern dann auf eine spezialisierte Weaningstation verlegt
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Dürfen die Beatmungsstunden beider Stationen zusammen addiert werden oder müssen 168 h auf der Weaningstation erbracht werden
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D.h. darf der OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-70...8-72.htm#code8-718 8-718.8] auch kodiert werden, wenn z.B. 48 h auf einer normalen ITS beatmet wurde und 140 h auf der Weaningstation
  
  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''
  
Anpassung der [https://foka.medizincontroller.de/index.php?title=DKR_1001s&action=edit&redlink=1 DKR 1001s]
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Durchgehende Beatmung ist die Voraussetzung, ebenso die Struktur auf der Weaningstation. Es liegt eine durchgehende Beatmung von mehr als 168 h vor, davon entsprechen 5,88 Tage der Weaningstation. Anhand der realen Behandlungstage wäre OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-70...8-72.htm#code8-718 8-718.81] oder [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/block-8-70...8-72.htm#code8-718 .82] zu kodieren.
  
Erweiterung um die volumenkontrollierte Beatmungsform unter Berücksichtigung ihrer besonderen Beatmungsparameter. Die wird bei Patienten mit COPD, ARDS... angewendet aus medizinischer Indikation um die Lunge vor Schäden zu bewahren und dem Patienten die Beatmungsentwöhnung zu erleichtern.
 
  
  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:'''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:'''  
  
[https://foka.medizincontroller.de/index.php?title=DKR_1001s&action=edit&redlink=1 DKR 1001s]
 
  
  

Version vom 22. Februar 2021, 13:41 Uhr

Thema: 8-718.8 Prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierter intensivmedizinischer Beatmungsentwöhnungs-Einheit

1. Anfrage vom: 19.02.2021

Stand:


2. Problembeschreibung:

Der OPS gibt folgendes vor: Ein Kode aus diesem Bereich ist bei allen Formen einer invasiven oder nicht invasiven maschinellen Beatmung anzuwenden, wenn die Dauer der Beatmung entsprechend den Regelungen der Deutschen Kodierrichtlinien zur Berechnung der Beatmungsdauer ab Beginn der Beatmung mehr als 168 Stunden an aufeinanderfolgenden Tagen beträgt 168 h entsprechen 7 Behandlungstagen. Der OPS gibt auch deutlich kürzere Behandlungszeiträume als 7 Tage vor


3. Frage:

Häufig werden Patienten auf einer Intensivstation bereits versucht zu entwöhnen und werden intern dann auf eine spezialisierte Weaningstation verlegt Dürfen die Beatmungsstunden beider Stationen zusammen addiert werden oder müssen 168 h auf der Weaningstation erbracht werden D.h. darf der OPS 8-718.8 auch kodiert werden, wenn z.B. 48 h auf einer normalen ITS beatmet wurde und 140 h auf der Weaningstation


4. ggf. Lösungsansatz:

Durchgehende Beatmung ist die Voraussetzung, ebenso die Struktur auf der Weaningstation. Es liegt eine durchgehende Beatmung von mehr als 168 h vor, davon entsprechen 5,88 Tage der Weaningstation. Anhand der realen Behandlungstage wäre OPS 8-718.81 oder .82 zu kodieren.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

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