Anfrage 0293

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Thema: Korrekte Kodierung des OPS Kode 5-839.6ff „Andere Operationen an der Wirbelsäule: Knöcherne Dekompression des Spinalkanals“

1. Anfrage vom: 27.08.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

Wie können die

- knöcherne Dekompression des Spinalkanals (5-839.6*) von der erweiterten (? Warum „erweiterte“?)

- Laminektomie / Hemilaminektomie (5-030.5*5-030.6*, 5-031.2* - 5-031.3* und 5-032.3* - 5-032.4*) sowie von der

- 5-832.4 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Arthrektomie, partiell bzw. 5-832.8 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Wirbelbogen/ 5-832.9 Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Wirbelbogen (und angrenzende Strukturen) voneinander abgegrenzt werden?


3. Frage:

Ab wann liegt eine kodierfähige „knöcherne Dekompression des Spinalkanals“ bei Laminektomie/ Hemilaminektomie oder bei Exzision von erkranktem Knochen- und Gelenkgewebe der Wirbelsäule: Arthrektomie/Wirbelbogen oder als alleinige Prozedur vor?

Welche Kriterien müssen erfüllt sein, um eine „knöcherne Dekompression des Spinalkanals“ (5-839.6*) (als alleinige Prozedur oder in Kombination mit den oben genannten Prozeduren) kodieren zu können?


4. ggf. Lösungsansatz:

a) immer bei dokumentierter Undercutting-Methode/Unterschneidender Dekompression (gemäß Inklusivum im OPS 5-839.6)


b) wenn eine erweiterte (Hemi-) Laminektomie durchgeführt wurde - mangels aktuell fehlendem OPS Kode und/oder


c) bei jedweder Entfernung von komprimierendem knöchernem Wirbelsäulen-Gewebe



5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

.....


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