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Aktuelle Version vom 18. Oktober 2021, 15:37 Uhr

Thema: pathologischer Keim

1. Anfrage vom: 11.11.2020

Stand: 18.10.2021


2. Problembeschreibung:

Ulcus cruris, Wundbehandlung erfolgt. Im Abstrich Nachweis von Pseudomonas aeruginosa. GA lehnt Kodierung mit B96.5! ab, da keine Erkrankung vorliegt, die durch Pseudomonas verursacht wurde.


3. Frage:

Gibt es eine andere Möglichkeit, die Besiedelung des Ulcus mit P.a. zu kodieren?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

Es ist richtig, dass ein Ulcus cruris nicht durch Pseudomonas aeruginosa verursacht wird und deshalb der Erregerkode nicht als Sekundärkode angegeben werden kann.

Die mikrobielle Besiedlung eines Ulcus cruris ist eine lokalisierte Hautinfektion (L08.9 Lokale Infektion der Haut und der Unterhaut, nicht näher bezeichnet), bei der gemäß DKR D012 Mehrfachkodierung (Tabelle 2) Erreger obligat anzugeben sind.

Eine lokale Infektion des Ulcus cruris durch Pseudomonas aeruginosa führt regelhaft zu größeren Wundflächen und Wundheilungsverzögerungen [1] und besitzt somit einen eigenen Krankheitswert.

(Stand 18.10.2021)



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