Anfrage 0303: Unterschied zwischen den Versionen

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche
(Antwort)
 
Zeile 3: Zeile 3:
 
'''1. Anfrage vom:''' 19.11.2020
 
'''1. Anfrage vom:''' 19.11.2020
  
'''Stand: '''   
+
'''Stand: '''  18.10.2021
  
  

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2021, 16:38 Uhr

Thema: Berechnung der Beatmung

1. Anfrage vom: 19.11.2020

Stand: 18.10.2021


2. Problembeschreibung:

Berechnung der Beatmungsdauer > Druckdifferenz > eingestellter oder gemessener Wert zur Berücksichtigung der Beatmungsstunden – „besteht“ läst Interpretationen zu


3. Frage:

Zwischen eingestellten und gemessenen Werten gibt es eine Differenz; in der Regel ist die Druckdifferenz der gemessenen Werte höher

MDK bewertet auf Basis der eingestellten Werte, im KH erfolgt die Berechnung auf Basis der gemessenen Werte


4. ggf. Lösungsansatz:

Grundsätzlich gelten die gemessenen Werte da hier die Pathophysiologie der individuellen Beatmungssituation mit berücksichtigt wird – Anpassung der DKR / Klarstellung Schlichtungsausschuss


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR 1001

Solange ein Patient für mindestens 8 Stunden pro Kalendertag ein Verfahren erhält, bei dem bei positiver Druckbeatmung eine Druckdifferenz zwischen Inspiration und Exspiration von mindestens 6 mbar besteht…


Antwort

Die DKR 1001 enthält keine Vorgaben, ob die Druckdifferenzen als eingestellte oder gemessene Werte zu berücksichtigen sind. Somit sind sowohl die eingestellten als auch die gemessenen Werte bei der Entscheidung über die Erfassung von Beatmungsstunden zu berücksichtigen.

(Stand 18.10.2021)


Zurück zu Anfrage 0302

Weiter zu Anfrage 0304

Zurück zur Anfragen Übersicht