Anfrage 0309

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Thema: gemeinsame Kodierung von Sepsis und SIRS

1. Anfrage vom: 05.05.2021

Stand: 07.03.2022


2. Problembeschreibung:

Der MD(K)-MV lehnt die R65.1! bei Kodierung einer Sepsis als Sekundärcode grundsätzlich als redundant ab.

Unserer Meinung nach existieren die SIRS-Kriterien (mit oder ohne Organdysfunktion) weiterhin und sind als „obligater“ Code der DKR D012 Tab.2 bei Vorliegen der Kriterien auch anzugeben.

Die SIRS-Kriterien (und ggf. Organdysfunktionen) werden im SOFA so nicht abgebildet. Ursache einer Sepsis muss ja nicht zwangsläufig infektiös bzw. ein SIRS sein.

Der MD(K) argumentiert oft damit, dass die Organdysfunktionen (durch SOFA abgebildet, >2 Pkt.) ja Voraussetzung zur Sepsiskodierung sind und jeweils einzeln kodiert werden können.

Somit wäre lt. MD(K) z.B. die R65.1! zur z.B. A41.9 eine Doppelkodierung – wenn schon eine Sepsis (mit Organdysfunktionen nach SOFA …) vorliegt, kann nicht zusätzlich noch ein SIRS vorliegen…

Leider findet sich aktuell nichts Explizites zur gemeinsamen Kodierbarkeit und ggf. gerichtlichen Durchsetzung.

Die Deutsche Sepsisgesellschaft bringt auch keine Klarheit bzw. wird so vom MDK nicht anerkannt: „Die SIRS-Kriterien können erfasst und anhand der Kodes R65.0! bzw. R65.1! weiter dokumentiert werden, sind jedoch nicht mehr die conditio sine qua non für die Kodierung einer Sepsis.“

3. Frage:

Gemeinsame Kodierung von Sepsis und SIRS bei Vorliegen der jeweiligen Kriterien möglich?


4. ggf. Lösungsansatz:

Lt. DKR keine Ausschlusskriterien, lediglich „Entkopplung“ des zwanghaften Vorliegens eines SIRS zur Sepsiskodierung (bis 2020)


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR D012 Tab.2, Sepsis-Kriterien, SOFA


Antwort

In DKR 0103u ist festgelegt:

"Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]
Dabei ist zunächst ein Kode für die ein SIRS auslösende Grundkrankheit anzugeben, gefolgt von einem Kode aus R65.–! Systemisches inflammatorisches Response-Syndrom [SIRS]. Aufgrund der seit 2017 gültigen Sepsis-Definition (Sepsis-3) ist dabei der Kode R65.0! nicht mehr mit der auslösenden Grundkrankheit Sepsis (unter anderem Kodes aus Tabelle 1) zu kombinieren. Zur Angabe von Organkomplikationen, Erregern und deren Resistenzlage sind zusätzliche Schlüsselnummern zu verwenden."

Daraus ergibt sich, dass bei Erfüllung der SIRS-Kriterien, die R65.1! zusätzlich zur Sepsis obligat zu kodieren ist.

(Stand: 07.03.2022)


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