Anfrage 0316

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Thema: Berechnung der Dauer einer kontinuierlichen Dialyse

1. Anfrage vom: 19.07.2021

Stand:


2. Problembeschreibung:

Es herrscht Uneinigkeit bei der Berechnung der Dauer eines kontinuierlichen Dialyseverfahrens zwischen MDK und Klinik. Laut DKR 1401 wird die Dauer ermittelt vom Beginn einer Behandlung bis zu deren Ende. Kurzfristige Unterbrechungen unter 24 Stunden führen dabei nicht zu einer neuen Kodierung. Unklar ist dabei, inwiefern die Pausenzeiten/Unterbrechungen bei der Berechnung der Gesamtdauer Berücksichtigung finden. Laut „Kodierleitfaden Nephrologie" werden Pausenzeiten berücksichtigt, dieser Leitfaden wird vom MDK aber nicht anerkannt.

Beispiel: Eine CVVHD wird begonnen am 01.06. um 12:00 Uhr und endet am 04.06. um 14:00 Uhr. Am 03.06. erfolgt eine Unterbrechung von 08:00 – 14:00 Uhr.

Wir berechnen die Dialysezeit wie folgt:

01.06. 12 Stunden

02.06. – 03.06. 24 Stunden x 2 Tage = 48 Stunden

04.06. 14 Stunden. Gesamtdauer damit 74 Stunden, OPS 8-854.62.

Der MDK subtrahiert hier die Unterbrechungszeit von sechs Stunden und kommt auf 68 Stunden (OPS 8-854.61).


3. Frage:

Werden Zeiten der Unterbrechung unter 24 Stunden bei der Berechnung der Gesamtdauer eines Dialysezyklus eines kontinuierlichen Dialyseverfahrens berücksichtigt?


4. ggf. Lösungsansatz:

In Analogie zur DKR 1001 Beatmung sollten die DKR dahingehend ergänzt werden, dass auch Zeiten der Unterbrechung unter 24 Stunden zur Gesamtdauer einer Dialyse hinzugerechnet werden.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR 1401

OPS z.B. 8-854.6*

Antwort

.....


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