Anfrage 0319

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Thema: Beatmungsstunden nach Herzkatheter

1. Anfrage vom: 12.07.2021

Stand: 31.01.2022


2. Problembeschreibung:

Patient wird mit Tracheostoma gegen 13 Uhr zu verlegt. Es erfolgt nur O² Gabe über das Tracheostoma. Zur Herzkatheterintervention mit Stenteinlage um 20 Uhr am gleichen Tag erfolgt eine Vollnarkose und eine Nachbeatmung bis zum nächsten Morgen 08:30 Uhr. (reine Beatmungszeit 13 Stunden) Danach wird weiterhin nur Sauerstoff über das Tracheostoma gegeben.


3. Frage:

Wie erfolgt die Berechnung der Beatmungsstunden ?

- Tag 1 sind 4 Stunden und Tag 2 sind 9 Stunden (24 Stunden gemäß DKR für diesen 2. Tag )

- Gesamt 28 Stunden zu berechnen ?

Oder

- Ist das in diesem Fall eine Nachbeatmung im Sinne der DKR 1001s nach Operation/ Anästhesie und die Beatmungsstunden werden unter 24 Stunden nicht erfasst ?

- Ist der Herzkatheter mit Narkose klassifikatorisch keine oder eine Maßnahme im Rahmen der DKR, weil z. B. der OPS-Kode 8-837.00 Perkutan-transluminale Gefäßintervention an Herz und Koronargefäßen: Ballon-Angioplastie: Eine Koronararterie kein 5-er OPS Kode (Operation) ist ?

- Sind therapeutische Eingriffe aus dem Kodebereich 8-ff mit Narkose operativen Eingriffen klassifikatorisch gleich zu stellen im Rahmen der DKR 1001s ?

- Ist die Narkose im Rahmen der Anästhesie hier entscheidend für die Berechnung der Beatmungsstunden?


4. ggf. Lösungsansatz:

Eine Operation oder eine klassifikatorisch therapeutische Intervention mit Narkose erfüllen die gleichen Bedingungen im Rahmen der Beatmung ohne Berücksichtigung der OPS Kodierung des vorgenommenen Eingriffs. Die maschinelle Beatmung nach einer Intervention mit Narkose ist im Rahmen der Anästhesie als integraler Bestandteil eines Eingriffs gemäß DKR anzusehen.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR 1001s


Antwort

Bei Durchführung eines Eingriffes in geplanter Vollnarkose richtet sich die Erfassung von Beatmungsstunden nach der DKR 1001: "Eine maschinelle Beatmung (siehe Definition, Abs. 1), die zur Durchführung einer Operation oder während einer Operation begonnen wird und die nicht länger als 24 Stunden dauert, zählt nicht zur Gesamtbeatmungszeit. Die maschinelle Beatmung während einer Operation im Rahmen der Anästhesie wird als integraler Bestandteil des chirurgischen Eingriffs angesehen."

In diesem Kontext verstehen wir Interventionen in Vollnarkose vergleichbar mit einem operativen Eingriff.
(Stand: 31.01.2022)


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