Anfrage 0323

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Thema: Infekt der unteren Atemwege bei schwangerer Patientin

1. Anfrage vom: 09.11.2021

Stand:


2. Problembeschreibung:

Aufnahme bei Infekt der unteren Atemwege im Rahmen der bekannten Mukoviszidose, Patientin ist schwanger. Keine gynäkologische Betreuung, Behandlung in der Klinik für Pneumologie. Antibiotische Behandlung. HD gemäß DKR 0403 Mukoviszidose in Übereinstimmung mit dem MD.

3. Frage:

Die Krankenkasse kommt mit folgender Behauptung:

Hier kollidieren zwei spezielle Kodierrichtlinien: die 1510p Komplikationen in der Schwangerschaft und die 0403d Zystische Fibrose. U. E. findet die DKR 0403 hier keine Anwendung, da es in dieser Kodierrichtlinie darum geht, dass die HD bei einer zystischen Fibrose immer durch einen E84*-Kode abzubilden ist, egal durch welche Manifestation der Patient ins KH kommt. Das sehen wir jedoch anders, da eine Schwangerschaft keine Manifestation einer zystischen Fibrose ist, eine zystische Fibrose sich aber komplizierend auf die Mutter und auf das Kind auswirken kann.


4. ggf. Lösungsansatz:

Unserer Meinung nach gilt die DKR 0403.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR 0403, 1510p


Antwort

.....


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