Anfrage 0333

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Thema: Kodierung U07.1 COVID-19, Virus nachgewiesen

1. Anfrage vom: 19.05.2021

Stand: 19.09.2022


2. Problembeschreibung:

Wann ist das Coroanavirus labortechnisch nachgewiesen. Der reguläre Test auf Coroanvirus (SARS COV-2) im Labor erfolgt als PCR-Test. Dabei wird Erbmaterial des Virus spezifisch vervielfältigt. Dadurch gelingt es, Viren nachzuweisen, auch wenn erst wenige Erreger vorhanden sind. Aus den Befunden wir der CT-Wert (Crossing threshold)-Wert angegeben, der mit der Viruskonzentration im Blut korreliert. Hohe CT-Werte werden zu Beginn der Infektion und am Ende der Infektion beobachtet. Die Laborinterpretation bei CT Werten ab ca. 37 lautet dabei: „Nachweis von RNA des SARS-CoV-2 oberhalb des CT-Schwellenwertes. Kontagiösität ist nicht sicher annehmbar. CT-Werte oberhalb dieser Schwelle entsprechen einer Virusmenge von < 10^6 Kopien/ml, einhergehend mit der nicht mehr Anzüchtbarkeit von SARS-CoV-2 Viren in Viruskulturen - bezogen auf die quantitative Bezugsprobe CH07470. …“


3. Frage:

Nachweis von RNA des SARS-CoV-2 oberhalb des Schwellenwertes = direkt bestätigter Virusnachweis = U07.1?



4. ggf. Lösungsansatz:

Labormedinische Interpretation?
https://ladr.de/ct-wert-sars-coronavirus-2-pcr
Klinische Interpretation?


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

U07.1


Antwort

Bei dem PCR Virusnachweis handelt es sich um eine gezielte Diagnostik zum Nachweis eine spezifischen Erregers. In der beschriebenen PCR ist unabhängig von der Höhe des CT-Wertes ein Erregernachweis erfolgt. Jeder Nachweis von SARS-CoV-2 macht eine Meldung an die Gesundheitsbehörden erforderlich. Damit entsteht ein spezifischer Aufwand, der die Nebendiagnosedefinition erfüllt. Der Schlüssel U07.1! ist zusätzlich anzugeben.

(Stand: 19.09.2022)


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