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Der Begriff der "engmaschigen Überwachung" bei einer Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen ist im OPS-Kode nicht geregelt. Zeitintervalle zur Überwachung sind im Einzelfall in Abhängigkeit von der individuellen Gefährdung festzulegen. Orientierend kann hier auf die Schlaganfall-Komplexbehandlung [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2016/block-8-97...8-98.htm#code8-981 8-981] verwiesen werden, die für die Überwachung von Vitalparametern ein maximales Intervall von 4 Stunden vorsieht.
  
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Version vom 4. April 2016, 12:04 Uhr

1. Anfrage vom: 16.02.2016

Stand:

2. Problembeschreibung:

Kodierung der Intensivmerkmale des OPS 9-61 Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen.


3. Frage:

Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen

• Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn eine Überwachung der Vitalparameter und der Vigilanz engmaschig erfolgt

Was bedeutet für Sie engmaschig?


4. ggf. Lösungsansatz:


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS 9-61 Intensivbehandlung

Antwort

Der Begriff der "engmaschigen Überwachung" bei einer Vitalgefährdung durch somatische Komplikationen ist im OPS-Kode nicht geregelt. Zeitintervalle zur Überwachung sind im Einzelfall in Abhängigkeit von der individuellen Gefährdung festzulegen. Orientierend kann hier auf die Schlaganfall-Komplexbehandlung 8-981 verwiesen werden, die für die Überwachung von Vitalparametern ein maximales Intervall von 4 Stunden vorsieht.

(Stand 04.04.2016)


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