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Die Anwendung des Kodes F19.1 setzt den Nachweis der notwendigen Kriterien (Gebrauchsmuster wiederholt in den letzten 12 Monaten) voraus. Für Kodes aus F07.- ist ein objektiver Nachweis (aufgrund körperlicher, neurologischer und laborchemischer Untersuchungen) und/ oder Anamnese einer zerebralen Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung notwendig.
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Sofern die Kriterien erfüllt sind, kann im vorliegenden Beispiel ein entsprechender Kode angegeben werden.
  
 
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Version vom 14. Mai 2019, 11:03 Uhr

Thema: Verhaltensstörung aufgrund Zustand nach langjährigem multiplem Substanzmissbrauch

1. Anfrage vom: 20.03.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Verhaltensstörung aufgrund Zustand nach langjährigem multiplem Substanzmissbrauch (aktuell kein Drogenkonsum)


3. Frage: Kann in diesem Fall die F19.1 kodiert werden? Der behandelnde Psychologe möchte durch die Kodierung den Schweregrad der Erkrankung während der Therapie verdeutlichen. Mein Einwand eine F19.1 würde den aktuellen Konsum psychotroper Substanzen betreffen.


4. ggf. Lösungsansatz:

Wäre infolgedessen die Kodierung der F07.8 oder F07.9 korrekt, da eine Schädigung der Funktionsstörung des Gehirns durch den langjährigen Konsum psychotroper Substanzen Grund für die Verhaltensstörung sein könnte?


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

ICD 10 2019


Antwort

Die Anwendung des Kodes F19.1 setzt den Nachweis der notwendigen Kriterien (Gebrauchsmuster wiederholt in den letzten 12 Monaten) voraus. Für Kodes aus F07.- ist ein objektiver Nachweis (aufgrund körperlicher, neurologischer und laborchemischer Untersuchungen) und/ oder Anamnese einer zerebralen Krankheit, Schädigung oder Funktionsstörung notwendig.

Sofern die Kriterien erfüllt sind, kann im vorliegenden Beispiel ein entsprechender Kode angegeben werden.


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