Anfrage P0011

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Thema: OPS 9-640 - Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Erwachsenen 1. Anfrage vom: 30.01.2019

Stand:

2. Problembeschreibung:

Ein Patient wird von verschiedenen examinierten Pflegefachkräften über einen längeren Zeitraum (mehr als 2 Stunden) 1:1-betreut. Anhand der Patienten- Dokumentation sind entsprechende ärztliche Anordnungen oder Fortführungen der Betreuungsmaßnahmen, (mehrmals) tägliche ärztlich/ psychologische Befunderhebungen, Beginn der Betreuungsmaßnamen (Datum, Uhrzeit, Namen des betreuungsleistenden Mitarbeiters mit entsprechender Qualifikation), Wechsel des betreuungsleistenden Mitarbeiters (Datum, Uhrzeit, Namen des Mitarbeiters mit entsprechender Qualifikation) und Ende der Betreuungsmaßnamen (Datum, Uhrzeit, Namen des betreuungsleistenden Mitarbeiters mit entsprechender Qualifikation) belegbar. Auffälligkeiten, Besonderheiten und Veränderungen des Patientenzustands sind in unregelmäßigem Zeitabstand in Verlaufsform dokumentiert.Die Kodierung der entsprechenden OPS aus 9-640 erfolgt entsprechend der Hinweise und Mindestmerkmale auf Basis der Angaben der Patientendokumentation.


3. Frage: Sind die Mindestanforderungen an die Dokumentation erfüllt, damit OPS 9-640 kodiert werden kann? Muss eine Verlaufsdokumentation mit Angaben des Patientenzustands im vom MDK (willkürlich) festgelegtem zeitlichen Mindestabstand vorhanden sein, damit OPS 9-640 kodiert werden kann? Wenn ja, warum?


4. ggf. Lösungsansatz:

Siehe Hinweise und Mindestmerkmale OPS 9-640

5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS Version 2019


Antwort

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