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Version vom 10. September 2019, 15:07 Uhr

Thema: Kodierung eines Diabetes bei Aufnahme in der Psychiatrie

1. Anfrage vom: 24.07.2019

Stand: 10.09.2019


2. Problembeschreibung:

Ein Patient mit Paranoider Schizophrenie wird auf die Psychiatrie aufgenommen. Er hat einen bekannten Diabetes mellitus 3c und bekommt während des Aufenthaltes auf Grund einer hyperglykämischen Entgleisung ein „Diabeteskonsil“, in dem eine Insulin-Anpassung vorgeschlagen wird. Eine diabetische Neuropathie ist aus Voraufenthalten bekannt, dies wird im Konsil vermerkt. Ein Ressourcenverbrauch durch die Neuropathie ist nicht belegt.

Kodiert wurde als Nebendiagnose die E13.41# und G63.2*, nach den speziellen Kodierrichtlinien des DRG-Bereichs. Im PEPP-Bereich gibt es keine speziellen Kodierrichtlinien. Im MDK-Gutachten wird die Kodierung durch den Gutachter geändert auf E13.91.


3. Frage:

Wie ist der Diabetes in diesem Fall korrekt abzubilden?
Ist es beabsichtigt, dass der Diabetes mellitus in den Entgeltbereichen unterschiedlich kodiert wird?


4. ggf. Lösungsansatz:

Kodierung E13.41 ohne Sekundärkode G63.2*, da ein entgleister Diabetes mellitus mit diab. Neuropathie dokumentiert ist, welcher einen entsprechenden Ressourcenverbrauch verursachte.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR 0401h, DKR-Psych


Antwort

Ein entgleister Diabetes mellitus mit diabetischer Nephropathie ist spezifisch mit dem Kode E13.41 zu kodieren. Wenn die Neuropathie keinen Ressourcenverbrauch verursacht hat, ist dafür kein Kode anzugeben.

Ein vergleichbares Beispiel ist in der DRG-DKR 0401 Beispiel 6 aufgeführt.

(Stand 10.09.2019)


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