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Ein Patient wird von verschiedenen examinierten Pflegefachkräften über einen längeren Zeitraum 1:1-betreut. Pflegekraft A von 01:00 Uhr bis 02:45 Uhr (1h45min), Pflegekraft B von 02:45 Uhr bis 04:40 (1h55min), Pflegekraft C von 04:40 Uhr bis 06:50 Uhr (2h10min). Die Mitarbeiter stehen in einem ihrer Berufsgruppe entsprechend vergütetem Beschäftigungsverhältnis.
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Ein Patient mit Paranoider Schizophrenie wird auf die Psychiatrie aufgenommen.
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Er hat einen bekannten Diabetes mellitus 3c und bekommt während des Aufenthaltes auf Grund einer hyperglykämischen Entgleisung ein „Diabeteskonsil“, in dem eine Insulin-Anpassung vorgeschlagen wird.
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Eine diabetische Neuropathie ist aus Voraufenthalten bekannt, dies wird im Konsil vermerkt. Ein Ressourcenverbrauch durch die Neuropathie ist nicht belegt.
  
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Kodiert wurde als Nebendiagnose die E13.41# und G63.2*, nach den speziellen Kodierrichtlinien des DRG-Bereichs. Im PEPP-Bereich gibt es keine speziellen Kodierrichtlinien.
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Im MDK-Gutachten wird die Kodierung durch den Gutachter geändert auf E13.91.
  
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Welcher OPS- Kode darf kodiert werden? [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-9-60...9-64.htm#code9-640 9-640.04] oder [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-9-60...9-64.htm#code9-640 9-640.05]?
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'''3. Frage:'''
  
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Wie ist der Diabetes in diesem Fall korrekt abzubilden?
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Ist es beabsichtigt, dass der Diabetes mellitus in den Entgeltbereichen unterschiedlich kodiert wird?
  
  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
  
Lt. Hinweis OPS [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2019/block-9-60...9-64.htm#code9-640 9-640] bedeutet 1:1-Betreuung,<br/>
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Kodierung E13.41 ohne Sekundärkode G63.2*, da ein entgleister Diabetes mellitus mit diab. Neuropathie dokumentiert ist, welcher einen entsprechenden Ressourcenverbrauch verursachte.<br/>
a. dass eine Person einen einzelnen Patienten individuell zusammenhängend (…) betreut<br/>
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b. dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 2 Stunden ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut wird.<br/>
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Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person (…) sind die zusammenhängenden Zeiten aller betreuenden Personen zu einer Gesamtsumme zu addieren und entsprechend (…) zu kodieren.<br/>
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'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
  
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DKR 0401h, DKR-Psych
  
  
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Version vom 21. August 2019, 15:42 Uhr

Thema: Kodierung eines Diabetes bei Aufnahme in der Psychiatrie

1. Anfrage vom: 24.07.2019

Stand:


2. Problembeschreibung:

Ein Patient mit Paranoider Schizophrenie wird auf die Psychiatrie aufgenommen. Er hat einen bekannten Diabetes mellitus 3c und bekommt während des Aufenthaltes auf Grund einer hyperglykämischen Entgleisung ein „Diabeteskonsil“, in dem eine Insulin-Anpassung vorgeschlagen wird. Eine diabetische Neuropathie ist aus Voraufenthalten bekannt, dies wird im Konsil vermerkt. Ein Ressourcenverbrauch durch die Neuropathie ist nicht belegt.

Kodiert wurde als Nebendiagnose die E13.41# und G63.2*, nach den speziellen Kodierrichtlinien des DRG-Bereichs. Im PEPP-Bereich gibt es keine speziellen Kodierrichtlinien. Im MDK-Gutachten wird die Kodierung durch den Gutachter geändert auf E13.91.


3. Frage:

Wie ist der Diabetes in diesem Fall korrekt abzubilden? Ist es beabsichtigt, dass der Diabetes mellitus in den Entgeltbereichen unterschiedlich kodiert wird?


4. ggf. Lösungsansatz:

Kodierung E13.41 ohne Sekundärkode G63.2*, da ein entgleister Diabetes mellitus mit diab. Neuropathie dokumentiert ist, welcher einen entsprechenden Ressourcenverbrauch verursachte.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DKR 0401h, DKR-Psych


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