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Bei affektiven Störungen bei Demenz ( Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) wird in unserer Psychatrie die Kodierung der [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06]  als Hauptdiagnose präferiert. Dies ist geschichtlich gewachsen mit dem Hintergrund ,dass im psychatrischen Bereich eine F- Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen sei.  Nun steht dies im Widerspruch zu den Kodierrichtlinien und dem Exkl. der [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06]. Nach Interpretation der KDR müsste die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F00 F00-F03] als Sekundärschlüssel / Sternschlüssel gewählt werden und der Hauptdiagnose in dem Fall eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz) angehängt werden.
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Bei affektiven Störungen bei Demenz ( Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) wird in unserer Psychatrie die Kodierung der [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06]  als Hauptdiagnose präferiert. Dies ist geschichtlich gewachsen mit dem Hintergrund ,dass im psychatrischen Bereich eine F- Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen sei.  Nun steht dies im Widerspruch zu den Kodierrichtlinien und dem Exkl. der [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F06 F06]. Nach Interpretation der DKR müsste die [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2020/block-f00-f09.htm#F00 F00-F03] als Sekundärschlüssel / Sternschlüssel gewählt werden und der Hauptdiagnose in dem Fall eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz) angehängt werden.
  
  

Version vom 3. Juli 2020, 13:34 Uhr

Thema: Kodierung F06 vs Demenz _ HD

1. Anfrage vom: 26.05.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

Bei affektiven Störungen bei Demenz ( Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) wird in unserer Psychatrie die Kodierung der F06 als Hauptdiagnose präferiert. Dies ist geschichtlich gewachsen mit dem Hintergrund ,dass im psychatrischen Bereich eine F- Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen sei. Nun steht dies im Widerspruch zu den Kodierrichtlinien und dem Exkl. der F06. Nach Interpretation der DKR müsste die F00-F03 als Sekundärschlüssel / Sternschlüssel gewählt werden und der Hauptdiagnose in dem Fall eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz) angehängt werden.


3. Frage:

Ist es im PEPP Bereich zulässig, dass eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) als Hauptdiagnose gewählt wird? Muss im PEPP- Bereich zwingend eine F - Diagnose als Hauptdiagnose gewählt werden? Trifft die KDE 568 auch auf Alzheimer- und Mischdemenzen zu?


4. ggf. Lösungsansatz:

Kodierung der G-Diagnose als Hauptdiagnose und Kodierung der F00-F03 als Nebendiagnose mit Kreuz - Stern- Verschlüsselung.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

F06; F00-F03; PD012a; KDE 568


Antwort

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