Anfrage P0014

Aus DGfM
Wechseln zu: Navigation, Suche

Thema: Kodierung F06 vs Demenz _ HD

1. Anfrage vom: 26.05.2020

Stand:


2. Problembeschreibung:

Bei affektiven Störungen bei Demenz ( Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) wird in unserer Psychatrie die Kodierung der F06 als Hauptdiagnose präferiert. Dies ist geschichtlich gewachsen mit dem Hintergrund ,dass im psychatrischen Bereich eine F- Diagnose als Hauptdiagnose zu wählen sei. Nun steht dies im Widerspruch zu den Kodierrichtlinien und dem Exkl. der F06. Nach Interpretation der DKR müsste die F00-F03 als Sekundärschlüssel / Sternschlüssel gewählt werden und der Hauptdiagnose in dem Fall eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz) angehängt werden.


3. Frage:

Ist es im PEPP Bereich zulässig, dass eine G- Diagnose (Alzheimer Demenz & Misch Demenzen) als Hauptdiagnose gewählt wird? Muss im PEPP- Bereich zwingend eine F - Diagnose als Hauptdiagnose gewählt werden? Trifft die KDE 568 auch auf Alzheimer- und Mischdemenzen zu?


4. ggf. Lösungsansatz:

Kodierung der G-Diagnose als Hauptdiagnose und Kodierung der F00-F03 als Nebendiagnose mit Kreuz - Stern- Verschlüsselung.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

F06; F00-F03; PD012a; KDE 568


Antwort

...


Zurück zu Anfrage P0013

Weiter zu Anfrage P0015

Zurück zur Anfragen PEPP Übersicht