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Es geht um das Intensivmerkmal`" Keine eigenständige Flüssigkeit- oder Nahrungsaufnahme": Flüssigkeit-/Nahrungsaufnahme muss [[vollständig]] von Dritten übernommen oder begleitet werden.  
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'''3. Frage:'''  
 
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Psychotische Patienten sind realitätsverkennend, kann dann das o.g. Merkmal vergeben werden, denn sie sind ja nicht unbedingt auch (akut) selbstgefährdend? Patienten, die unter Drogen stehen, sind realitätsverkennend, aber sind sie deshalb auch (akut) selbstgefährdend? Ein Patient in einer akuten Psychose wird stationär ins Isolierzimmer aufgenommen und zeigt sich aufgrund der Reizabschirmung und der engmaschigen Betreuung (keine 1:1) zwar immer noch psychotisch eingebunden, äußert aber keine selbstgefährdenden Gedanken/vollzieht keine selbstgefährdenden Handlungen. Darf das Merkmal vergeben werden?
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Wie genau ist das '''vollständig''' zu verstehen? Wenn ein Patient selbständig isst, aber immer wieder zum Trinken  angehalten werden muss (oder andersherum), darf das Merkmal dann vergeben werden. Es heißt ja, Nahrungs- ODER Flüssigkeitsaufnahme. Wieviele Mahlzeiten/Flüssigkeitsgaben pro Tag müssen übernommen werden, damit es "vollständig" ist?  
Liegt der Schwerpunkt bei diesem Merkmal auf der fehlenden Orientierung//Realitätsverkennung oder auf der akuten Selbstgefährdung? Oder wiegt beides gleich schwer?
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'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
 
'''4. ggf. Lösungsansatz:'''  
  
Lösungsansatz: Wie immer kann es von der Dokumentation abhängig gemacht werden.
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Es gibt Patienten, die über einen längeren Zeitraum keine Mahlzeit eigenständig zu sich nehmen (können), da ist das Merkmal klar. In anderen Fällen kommt es immer mal wieder (tageweise) dazu, dass Essen angereicht werden muss, teilweise aber auch nur partiell oder nur das Trinken. Meine Lösung wäre, dass am Ende des Tages das Essen ODER Trinken überwiegend angereicht oder begleitet werden musste, damit das Merkmal für diesen Tag vergeben werden darf. Also den Fokus nicht auf eine einzelne Mahlzeit legen, die vollständig begleitet werden musste, sondern eher "eine Bilanz" des ganzen Tages ziehen.  
Liegt der Schwerpunkt auf der akuten Selbstgefährdung, dann sollte zu der Realitätsverkennung dokumentiert werden, dass der Patient z.B. nur aufgrund der Reizabschirmung/Isolierung/Fixierung von einer Selbstgefährdung abgehalten werden kann, oder sein Verhalten/seine Stimmung nicht einschätzbar ist.  
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Liegt der Schwerpunkt auf der fehlenden Orientierung/Realitätsverkennung, reicht die Doku des psychotischen Patienten/des unter Drogeneinfluss stehenden Patienten/ ... aus, ggf. selbstgefährdende Aspekte würden sich aus dem Krankheitsbild selbst und der Doku. ergeben.  
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'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
 
'''5. ICD / OPS / DKR / Gesetze: '''  
  
OPS Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2020/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61]: Intensivbehandlung bei Erwachsenen
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OPS Kode [https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2020/block-9-60...9-64.htm#code9-61 9-61]: Intensivbehandlung in der Erwachsenenpsychiatrie
  
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== Antwort ==
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Im OPS wird das Merkmal wie folgt beschrieben:
  
== Antwort ==
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Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme
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Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn Flüssigkeit und/oder Nahrung vollständig von Dritten verabreicht oder die Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme vollständig von Dritten begleitet werden muss (nicht bei alleiniger Sondenernährung oder alleiniger parenteraler Ernährung)
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Der Begriff '''vollständig''' bezieht sich dabei auf das Vorliegen des Merkmals während des Behandlungstages, an dem der OPS angegeben werden soll. Damit ist bei der Flüssigkeits- oder Nahrungsaufnahme während des gesamten Tages eine Verabreichung oder eine Begleitung erforderlich und zu dokumentieren.
  
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(Stand: 20.04.2021)
  
 
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Aktuelle Version vom 20. April 2021, 16:56 Uhr

Thema: Intensivmerkmal: Keine eigenständige Flüssigkeit- oder Nahrungsaufnahme

1. Anfrage vom: 11.03.2020

Stand: 20.04.2021


2. Problembeschreibung:

Es geht um das Intensivmerkmal`" Keine eigenständige Flüssigkeit- oder Nahrungsaufnahme": Flüssigkeit-/Nahrungsaufnahme muss vollständig von Dritten übernommen oder begleitet werden.


3. Frage:

Wie genau ist das vollständig zu verstehen? Wenn ein Patient selbständig isst, aber immer wieder zum Trinken angehalten werden muss (oder andersherum), darf das Merkmal dann vergeben werden. Es heißt ja, Nahrungs- ODER Flüssigkeitsaufnahme. Wieviele Mahlzeiten/Flüssigkeitsgaben pro Tag müssen übernommen werden, damit es "vollständig" ist?


4. ggf. Lösungsansatz:

Es gibt Patienten, die über einen längeren Zeitraum keine Mahlzeit eigenständig zu sich nehmen (können), da ist das Merkmal klar. In anderen Fällen kommt es immer mal wieder (tageweise) dazu, dass Essen angereicht werden muss, teilweise aber auch nur partiell oder nur das Trinken. Meine Lösung wäre, dass am Ende des Tages das Essen ODER Trinken überwiegend angereicht oder begleitet werden musste, damit das Merkmal für diesen Tag vergeben werden darf. Also den Fokus nicht auf eine einzelne Mahlzeit legen, die vollständig begleitet werden musste, sondern eher "eine Bilanz" des ganzen Tages ziehen.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

OPS Kode 9-61: Intensivbehandlung in der Erwachsenenpsychiatrie

Antwort

Im OPS wird das Merkmal wie folgt beschrieben:

Keine eigenständige Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme

Dieses Merkmal ist erfüllt, wenn Flüssigkeit und/oder Nahrung vollständig von Dritten verabreicht oder die Flüssigkeits-/Nahrungsaufnahme vollständig von Dritten begleitet werden muss (nicht bei alleiniger Sondenernährung oder alleiniger parenteraler Ernährung)

Der Begriff vollständig bezieht sich dabei auf das Vorliegen des Merkmals während des Behandlungstages, an dem der OPS angegeben werden soll. Damit ist bei der Flüssigkeits- oder Nahrungsaufnahme während des gesamten Tages eine Verabreichung oder eine Begleitung erforderlich und zu dokumentieren.

(Stand: 20.04.2021)


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