Anfrage P0018

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Thema: Intensivmerkmal akute Fremdgefährdung unter hochpotenter Akutmedikation

1. Anfrage vom: 10.09.2020

Stand: 20.04.2021


2. Problembeschreibung:

Einstufung Intensivmerkmal akute Fremdgefährdung unter Sedierung.

3. Frage:

Kann die Einstufung des Intensivmerkmales „akute Fremdgefährdung“ weiterhin vorgenommen werden, wenn der Patient aufgrund der akut vorliegenden Fremdgefährdung auf ärztliche Anordnung (dokumentiert) hochpotente Akutmedikation erhält, dadurch sediert ist und die Fremdgefährdung daher so nicht (mehr) wie gewünscht ablesbar ist? Gegenbeispiel: der Patient ist akut fremdgefährdend, wird aber „nur“ fixiert und tobt in der Fixierung. In beiden Fällen finden Maßnahmen auf ärztliche Anordnung statt, in dann auch beiden Fällen würde bei Weglassen der Maßnahme das Intensivmerkmal wieder deutlich hervortreten. Im zweiten Beispiel wird das Vorliegen der Aggressivität anerkannt, im ersten nicht. / je nach MD-Prüfer.

4. ggf. Lösungsansatz:

Kann die Einstufung des Intensivmerkmales „akute Fremdgefährdung“ weiterhin vorgenommen werden, wenn der Patient aufgrund der akut vorliegenden Fremdgefährdung auf ärztliche Anordnung (dokumentiert) hochpotente Akutmedikation erhält, dadurch sediert ist und die Fremdgefährdung daher so nicht (mehr) wie gewünscht ablesbar ist? Gegenbeispiel: der Patient ist akut fremdgefährdend, wird aber „nur“ fixiert und tobt in der Fixierung. In beiden Fällen finden Maßnahmen auf ärztliche Anordnung statt, in dann auch beiden Fällen würde bei Weglassen der Maßnahme das Intensivmerkmal wieder deutlich hervortreten. Im zweiten Beispiel wird das Vorliegen der Aggressivität anerkannt, im ersten nicht. / je nach MD-Prüfer.


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:


Antwort

In der Beschreibung der Mindestmerkmale wird neben der Akuten Fremdgefährdung auch die Anwendung von Sicherungsmaßnahmen (personell, räumlich, mechanisch und/oder medikamentös) aufgeführt.

An Tagen, an denen eine Sedierung so ausgeprägt ist, dass der Patient während des gesamten Tages keine Gewaltbereitschaft oder Gewalttätigkeit erkennen lässt, liegt bei entsprechender Dokumentation der Anwendung und des Monitoring im Rahmen der ärztlich indizierten Psychopharmakotherapie das Merkmal der Anwendung von Sicherungsmaßnahmen vor. Das Merkmal der Akuten Fremdgefährdung liegt dann nicht vor.

(Stand: 20.04.2021)


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