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Die Aufnahmeuntersuchung ist Bestandteil der Diagnostik. In den Hinweisen zum OPS 9-696 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendliche wird festgelegt: 
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"''Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit ist für die Berechnung der Therapieeinheiten entsprechend zu berücksichtigen''.
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Für das Zählen der Therapieeinheiten wird im Anhang zum OPS auf die Tabelle '''[https://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/ops/kode-suche/opshtml2021/zusatz-08-anh-therapieeinheiten-psych.htm Therapieeinheiten Psych]''' verwiesen. Laut dieser Tabelle sind die Therapieeinheiten entsprechend der aufgewendeten Zeit zu berücksichtigen.
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In der DKR-Psych PP014f Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden, ist der Halbsatz zu beachten, dass sich für Prozeduren aus der Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren (u.a. Aufnahme- und Kontrolluntersuchung) der Aufwand in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt.
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Siehe auch [[Anfrage P0017]]
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Version vom 20. April 2021, 16:46 Uhr

Thema: Anzahl ärztliche/psychologische Therapieeinheiten

1. Anfrage vom: 03.02.2021

Stand:


2. Problembeschreibung:

In einem kinderpsychiatrischen Fall wird im Rahmen der stationären Aufnahme neben der administrativen Aufnahme durch den Therapeuten auch ein therapeutisches Erst-Gespräch mit explorativem Hintergrund geführt. Das Vorgehen ist auf andere Fälle übertragbar. Die im Rahmen dieser Erstgespräche mit den Patienten (und ggf. ihren Angehörigen) gewonnen Informationen, dienen einer ersten Einordnung in eine Symptomatik und werden für eine erste Therapieplanung herangezogen. Im Gespräch werden bereits (je nach Zustand des jeweiligen Patienten) erste Therapieoptionen und Bewältigungsstrategien sowie je nach Bedarf und Vorgeschichte auch der Einsatz von Medikamenten thematisiert. Diese Informationen werden im hausinternen Aufnahmebogen als zentrale Informationsquelle zusammenfassend dargestellt. Die Zeit im Rahmen des Aufnahmeprozesses für diese therapeutische Tätigkeit/Diagnostik wird (ohne den administrativen Teil der Aufnahme) als Therapiezeit gewertet und entsprechend OPS 9-696 kodiert. Der MDK verweist in einem Gutachten auf die Allgemeine Kodierrichtlinie Psych für Prozeduren PP014f und streicht die erfasste Zeit mit dem Hinweis, ein Aufnahmegespräch sei entsprechend der Richtlinie nicht zu kodieren. Das Aufnahmegespräch diene grundsätzlich der Überprüfung der Indikation einer Krankenhausbehandlung. Außerdem finde oftmals eine Veränderung zur ersten diagnostischen Einschätzung während des Aufenthaltes statt. Therapieeinheiten seien auf Grund von psychischen Ausnahmesituationen während der Aufnahmesituation unangebracht und kontraindiziert.


3. Frage:

Ist ein therapeutisches „Aufnahme/Erst“-Gespräch, das patientenindividuell mittels eines der in den OPS-Kodes 9-65 / 9-67 genannten therapeutischen Verfahren geführt wird, als Diagnostik gem. OPS-Hinweisen (vgl. OPS 9-696) anzusehen und damit als Therapiezeit zu erfassen, oder ist es gem. Kodierrichtlinie PP014f als Aufnahmeuntersuchung einzustufen und damit nicht zu erfassen?


Auch interessant wäre, ob hier die Streichung des OPS-Kodes 1-904 Aufwändige psychiatrische Diagnostik mit dem Systemwechsel ins Jahr 2016 eine Rolle spielt. In diesem Kode war das ärztlich/psychologische Aufnahmegespräch explizit enthalten. Dieser Kode (und damit dessen Inhalt) wurde gem. Abschlussbericht zum PEPP-Entgeltsystem 2016 in den OPS9-696 überführt. Seit der Streichung wird im OPS explizit darauf hingewiesen, dass „die für die Diagnostik aufgewendete Zeit für die Berechnung der Therapieeinheiten entsprechend zu berücksichtigen ist“.


4. ggf. Lösungsansatz:

Klarstellung OPS


5. ICD / OPS / DKR / Gesetze:

DRK-Psych, OPS-Katalog, InEK Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für Psychiatrie und Psychosomatik (PEPP) für das Jahr 2016


Antwort

Die Aufnahmeuntersuchung ist Bestandteil der Diagnostik. In den Hinweisen zum OPS 9-696 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendliche wird festgelegt: "Die für die Diagnostik aufgewendete Zeit ist für die Berechnung der Therapieeinheiten entsprechend zu berücksichtigen.

Für das Zählen der Therapieeinheiten wird im Anhang zum OPS auf die Tabelle Therapieeinheiten Psych verwiesen. Laut dieser Tabelle sind die Therapieeinheiten entsprechend der aufgewendeten Zeit zu berücksichtigen.

In der DKR-Psych PP014f Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden, ist der Halbsatz zu beachten, dass sich für Prozeduren aus der Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren (u.a. Aufnahme- und Kontrolluntersuchung) der Aufwand in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt.

Siehe auch Anfrage P0017

(Stand: 20.04.2021)



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