DKR 0211d: Unterschied zwischen den Versionen

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Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie, nicht komplexe Chemotherapie
 
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=== Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie ===
 
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Version vom 5. Juni 2008, 11:56 Uhr

0211d Chemotherapie bei Neubildungen

Diese Richtlinie bezieht sich nur auf Chemotherapie zur Behandlung von Neubildungen, unabhängig von der Applikationsform.

Diagnosen

Bei Patienten, die zur Chemotherapie aufgenommen werden, ist als Hauptdiagnose das Malignom zu kodieren, das mit der Chemotherapie behandelt wird. War der Aufnahmegrund weder die maligne Erkrankung noch die Chemotherapie, so ist die Hauptdiagnose gemäß DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4) zu wählen.

Der Kode Z51.1 Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung ist nicht zu kodieren.

Prozeduren

Die Anwendung von Chemotherapie ist mit den entsprechenden Kodes aus

8-54 Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie

zu verschlüsseln.


Beispiel 1 Ein Patient mit Prostatakarzinom wird zur Tages-Chemotherapie aufgenommen. Es wird eine nicht komplexe Chemotherapie durchgeführt. Die Entlassung erfolgt am selben Tag.

Hauptdiagnose: C61

Bösartige Neubildung der Prostata

Prozedur(en): 8 542 Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie, nicht komplexe Chemotherapie

Kombinierte Strahlen- und Chemotherapie

Diagnosen Als Hauptdiagnose bei Patienten, die zur kombinierten Strahlen- und Chemotherapie aufgenommen werden, ist das Malignom zu verschlüsseln. Der Kode Z51.82 Kombinierte Strahlen- und Chemotherapiesitzung wegen bösartiger Neubildung ist nicht anzugeben. Prozeduren Für die durchgeführten Maßnahmen ist/sind der/die passende(n) Kode(s) aus 8 52 Strahlentherapie oder 8-53 Nuklearmedizinische Therapie

anzugeben, und zwar so oft, wie diese Prozeduren während des Aufenthaltes durchgeführt wurden, sowie der zutreffende Kode aus 8 54 Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie.