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'''Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes <U>nicht</U> zuzuordnen:'''
 
'''Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes <U>nicht</U> zuzuordnen:'''
* C77.– ''Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C77.–] ''Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten''
* C78.– ''Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C78.–] ''Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane''
* C79.0 ''Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.0] ''Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens''
* C79.1 ''Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.1] ''Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane''
* C79.2 ''Sekundäre bösartige Neubildung der Haut''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.2] ''Sekundäre bösartige Neubildung der Haut''
* C79.4 ''Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.4] ''Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems''
* C79.6 ''Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.6] ''Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars''
* C79.7 ''Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.7] ''Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere''
* C79.8- ''Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.8-] ''Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen''
* C79.9 ''Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation''
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* [http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.9] ''Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation''
  
 
Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist
 
Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist
  
C79.5 ''Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes''<BR>
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[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.5] ''Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes''<BR>
: Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81–C88)
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: ''Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81–C88)''
  
 
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Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lympha¬tischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüssel¬nummer
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Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer
  
C79.3 ''Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute''
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[http://www.dimdi.de/static/de/klassifikationen/icd/icd-10-gm/kode-suche/htmlgm2015/block-c76-c80.htm#C77 C79.3] ''Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute''
  
 
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Zur [[KDE-333]]
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Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, [http://g-drg.de/cms/content/view/full/4258 Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs]
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[[Category:DKR]]

Aktuelle Version vom 19. Juni 2015, 13:51 Uhr

0215h Lymphom

Lymphomen, die als „extranodal“ ausgewiesen werden oder die sich in einem anderen Gebiet als den Lymphdrüsen befinden (z.B. das MALT-Lymphom des Magens), ist der entsprechende Kode aus den Kategorien C81 bis C88 zuzuweisen. Ein Lymphom wird, unabhängig von der Anzahl der betroffenen Gebiete, nicht als metastatisch betrachtet.

Bei Lymphomen sind die folgenden Kodes nicht zuzuordnen:

  • C77.– Sekundäre und nicht näher bezeichnete bösartige Neubildung der Lymphknoten
  • C78.– Sekundäre bösartige Neubildung der Atmungs- und Verdauungsorgane
  • C79.0 Sekundäre bösartige Neubildung der Niere und des Nierenbeckens
  • C79.1 Sekundäre bösartige Neubildung der Harnblase sowie sonstiger und nicht näher bezeichneter Harnorgane
  • C79.2 Sekundäre bösartige Neubildung der Haut
  • C79.4 Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger und nicht näher bezeichneter Teile des Nervensystems
  • C79.6 Sekundäre bösartige Neubildung des Ovars
  • C79.7 Sekundäre bösartige Neubildung der Nebenniere
  • C79.8- Sekundäre bösartige Neubildung sonstiger näher bezeichneter Lokalisationen
  • C79.9 Sekundäre bösartige Neubildung nicht näher bezeichneter Lokalisation

Für die Verschlüsselung einer Knochenbeteiligung bei malignen Lymphomen ist

C79.5 Sekundäre bösartige Neubildung des Knochens und des Knochenmarkes

Knochen(mark)herde bei malignen Lymphomen (Zustände klassifizierbar unter C81–C88)

anzugeben.

Soll das Vorliegen eines Befalls der Hirnhäute oder des Gehirns bei Neoplasien des lymphatischen, blutbildenden und verwandten Gewebes angegeben werden, ist eine zusätzliche Schlüsselnummer

C79.3 Sekundäre bösartige Neubildung des Gehirns und der Hirnhäute

zu verwenden.


Zur KDE-333

Sämtliche Deutschen Kodierrichtlinien (DKRs) unterliegen dem Urheberrecht und Nutzungsbedingungen der InEK GmbH, Link zu den Nutzungsbedingungen des InEKs